Einzelne Lebensmittel aus Asien sind unzulässig bestrahlt
Archivmeldung vom 27.09.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlRund vier Prozent der in Deutschland im Jahr 2005 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel sind zu beanstanden. Dies ist das Ergebnis von Kontrollen der Untersuchungsbehörden der Bundesländer, über die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert.
In Deutschland dürfen lediglich getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt verkauft werden. Seit Juni 2006 dürfen auch tiefgefrorene bestrahlte Froschschenkel, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmässig in Verkehr sind, nach Deutschland eingeführt werden.
2,4 Prozent der auf Bestrahlung
untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland für eine Behandlung mit
energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemäss
gekennzeichnet. 1,1 Prozent waren bestrahlt, obwohl eine solche Behandlung für
die betroffenen Lebensmittel in Deutschland nicht zugelassen ist. Zudem wurde
bei diesen Waren auf dem Etikett nicht auf die Bestrahlung hingewiesen. 0,1
Prozent der Proben waren zwar als bestrahlt gekennzeichnet, ein Verkauf dieser
bestrahlten Lebensmittel in Deutschland war jedoch nicht zulässig. Insgesamt
wurden 3.945 Proben untersucht. Die Probenahme erfolgt in der Regel
risikoorientiert.
Unzulässig bestrahlt waren vor allem asiatische
Nudelsuppe, getrockneter und gesalzener Fisch, Krustentiere und Froschschenkel
aus dem ostasiatischen Raum sowie Nahrungsergänzungsmittel aus Deutschland und
der Schweiz. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nicht in den Verkehr
gebracht werden, wenn sie mit Strahlung haltbar gemacht wurden. Zudem waren die
Lebensmittel nicht als bestrahlt gekennzeichnet.
Rund die Hälfte der
Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmängeln entfiel auf bestrahlte Kräuter und
Gewürze in Suppen und Saucen, die zumeist aus dem ostasiatischen Raum stammten.
Bestrahlte Kräuter und Gewürze dürfen in Deutschland zwar in Verkehr gebracht
werden, die beanstandeten Lebensmittel waren jedoch nicht ordnungsgemäss
gekennzeichnet. Rund 32 Prozent der Beanstandungen betrafen asiatische Nudel-
und Party-Snacks sowie Pizza, die mit bestrahlten Gewürzen und Kräutern
hergestellt und nicht oder mangelhaft gekennzeichnet wurden. Darüber hinaus
wurde die mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung bei Gewürzen, tischfertigen
Gerichten, Trockenmahlzeiten und Tee beanstandet.
Quelle: Pressemitteilung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit