Gutachten belegt: Seehofer verstößt gegen EU-Recht
Archivmeldung vom 17.01.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNach dem in der deutschen und in der EU-Gesetzgebung verankerten Vorsorgeprinzip ist Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) dazu verpflichtet, den Anbau des riskanten Gen-Maises MON810 in Deutschland zu verbieten.
Das ist das Ergebnis eines heute von Greenpeace vorgelegten Rechtsgutachtens, das die Umweltschützer Seehofer übergeben wollen. Während seines Rundgangs auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin haben zudem 15 Greenpeace-Aktivisten von der Hallendecke aus zwei Millionen Papierschnipsel auf den Minister niederregnen lassen. Die mit Gen-Maisfratzen und dem Schriftzug "Genhofer" bedruckten Schnipsel symbolisieren die unkontrollierte Ausbreitung von Gen-Pflanzen.
"Seehofer hat entschieden, dass auch in diesem Jahr Gen-Mais in Deutschland angebaut werden darf. Dieser kann sich ungewollt, unberechenbar und unkontrolliert in die Umwelt ausbreiten", sagt Ulrike Brendel, Gentechnik-Expertin von Greenpeace. "Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Gen-Mais Gefahren birgt. Anstatt die Verunreinigung unserer Landwirtschaft und Umwelt mit Gen-Mais durch ein Anbauverbot zu verhindern, will Seehofer ein Gentechnikgesetz erlassen, bei dem die unkontrollierte Ausbreitung Programm ist."
Erst vergangene Woche hatte die französische Regierung den Anbau des Gen-Maises MON810 verboten. Ein von ihr eingesetztes Experten-Gremium kam zu dem Schluss, dass an der Sicherheit des Gen-Maises ernste Zweifel bestehen. So sei es in Regionen mit einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft unmöglich, eine Ausbreitung der Gen-Pflanzen in herkömmlich bewirtschaftete Felder zu vermeiden. Zudem sei es bewiesen, dass der Gen-Mais Regenwürmer und Mikroorganismen im Boden schädige. Frankreich hatte in den vergangenen Jahren nach Spanien die zweitgrößte Anbaufläche von Gen-Mais in der EU. "Nach dem Anbauverbot in Frankreich isoliert sich Seehofer immer weiter innerhalb der EU und festigt mit seinem Pro-Gentechnikkurs seinen Ruf als Genhofer", sagt Ulrike Brendel.
Laut juristischem Gutachten bieten sowohl die europäische Freisetzungsrichtlinie für Gen-Pflanzen (2001/18/EG) als auch das deutsche Gentechnikgesetz, Seehofer die Möglichkeit, unter Anwendung des Vorsorgeprinzips eine Schutzklausel zu aktivieren. Hierdurch könnte er den Anbau stoppen, wenn von der Gen-Pflanze eine Gefahr für die Umwelt ausgeht. Auch ist im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) festgehalten, dass Beschränkungen des Handels aus nicht wirtschaftlichen Gründen möglich sind. Immer mehr europäische Länder folgen diesen Möglichkeiten und stoppen den Anbau von Gen-Mais.
Neben Spanien wird 2008 in Europa voraussichtlich nur in Deutschland eine nennenswerte Fläche mit Gen-Pflanzen bewirtschaftet. In Österreich, Griechenland, Polen, Ungarn und in der Schweiz ist der Anbau von Gen-Mais längst verboten. Auch der Anbau der Gen-Kartoffel ist nur in Deutschland und Tschechien geplant.
Quelle: Greenpeace e.V.