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foodwatch zu Mineralölen in Verpackungen Ankündigung von Ministerin Aigner zu Grenzwerten

Archivmeldung vom 29.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Miroslaw / pixelio.de
Bild: Miroslaw / pixelio.de

Zur heutigen Ankündigung von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, gesetzliche Höchstmengen für den Übergang von Mineralölen aus Lebensmittelverpackungen aus Recycling-Papier auf Lebensmittel zu erlassen, erklärt der stellvertretende Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch, Matthias Wolfschmidt: "Schön, dass Bundesministerin Aigner nach der Veröffentlichung der Stiftung Warentest zu Mineralöl in Schokoladen-Adventskalendern wieder eingefallen ist, dass bei ihr seit mehr als zwei Jahren eine Verordnung zu Grenzwerten in der Schublade liegt."

Matthias Wolfschmidt weiter: "Hätte sie diese Regelung schon 2011 durchgesetzt, wären Verbraucher die krebsverdächtigen Substanzen, die nicht nur in Adventskalendern stecken, schon seit zwei Jahren erspart geblieben.

Nun muss Frau Aigner dafür sorgen, dass keine krebsverdächtigen aromatischen Kohlenwasserstoffe mehr aus Verpackungen in die Lebensmittel gelangen. 2011 hieß es im Verordnungsentwurf ganz klar, dass solche Substanzen "nicht nachweisbar" sein dürfen. Jetzt spricht Frau Aigner von "Höchstmengen", die so bemessen sein sollen, "dass Verbraucher vor gesundheitlich nachteiligen Wirkungen dieser Stoffe geschützt werden". Doch bei aromatischen Kohlenwasserstoffen darf die "Höchstmenge" nur klipp und klar bei "Null" liegen. Denn unbedenkliche Mengen gibt es hier nicht.

Voraussetzung für Grenzwerte sei zudem, so die Ministerin heute, eine "amtliche Methode zum gesicherten Nachweis der Mineralöl-Verbindungen". Offenbar hat Frau Aigner übersehen, dass es diese Methode längst gibt. Schon vor mehr als einem Jahr hat ihr eigenes Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf einer internationalen Fachkonferenz eine praxisfähige und für die amtliche Lebensmittelüberwachung taugliche Nachweismethode für Mineralöle in Verpackungen vorgestellt.

Lebensmittelhersteller sind gesetzlich verpflichtet, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Wer Produkte in den Handel bringt, die gesundheitsgefährliche Mineralöle enthalten, verstößt also schon jetzt gegen die seit Mitte 2008 geltende EU-Verordnung 2023/2006 zur "Guten Herstellungspraxis". foodwatch fordert die Behörden daher auf, jetzt unverzüglich zu handeln und die Verbraucher nicht weiter mit dem Hinweis auf Grenzwerte zu vertrösten, die irgendwann kommen sollen. Die Überwachungsbehörden müssen von Herstellern, die Recycling-Kartons verwenden, Nachweise über die Unbedenklichkeit ihrer Verpackungen verlangen. Kann ein Hersteller nicht nachweisen, dass aus der Verpackung keine Mineralöle ins Lebensmittel gelangen können, muss die zuständige Behörde die Ware aus dem Supermarkt räumen.

In Lebensmittelverpackungen gelangen Mineralöle in der Regel über Druckfarben, die entweder zum Bedrucken der Verpackung selbst verwendet werden oder direkt im verwendeten Recyclingpapier stecken. Das ließe sich vermeiden, wenn Papier verwendet würde, das kein Mineralöl enthalten kann oder durch Beschichtungen verhindert würde, dass Mineralöle in Lebensmittel gelangen können. Das Problem und die Lösungsmöglichkeiten sind sowohl Regierung als auch Behörden und Herstellern seit Jahren bekannt. Auf Regelungen, die sie vor den krebserregenden Stoffen in Lebensmittel schützen, warten die Verbraucher bisher aber vergeblich."

Quelle: foodwatch (ots)

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