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Erhöhter Grenzwert für Fischkonserven tritt in Kraft

Archivmeldung vom 08.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das europäische Lebensmittelrecht misst dem vorbeugenden Gesundheitsschutz höchste Priorität zu – leider nur auf dem Papier. So heißt es im deutschen Lebensmittelgesetz, das auf der EU-Basisverordnung Nr. 178/2002 beruht: "Zweck des Gesetzes ist es, bei Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Vorbeugung gegen eine oder Abwehr einer Gefahr für die menschliche Gesundheit sicherzustellen."

Die Realität sieht leider anders aus: Am 9. Juli tritt ein erhöhter Grenzwert für Dioxine und dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (PCB) in der Fischspezialität Dorschleber in Kraft. Der Grenzwert steigt um das Dreifache von 8 auf 25 Pikogramm pro Gramm. Die Begründung: der niedrige Pro-Kopf-Verbrauch des Produkts. Tatsächlich aber wird der Grenzwert angepasst, damit Produzenten ihre Ware nicht vom Markt nehmen müssen. Eine behördlich genehmigte Vergiftung, findet foodwatch. Denn Dioxine und die dioxinähnlichen PCB sind giftig und zum Teil krebserregend. Ihre Aufnahme sollte so gering wie möglich bleiben.

Bereits im Frühsommer 2007 hatte foodwatch Dorschleber auf ihren Gehalt an giftigen Dioxinen und dioxinähnlichen PCB getestet. Alle Proben wiesen eine Überschreitung des damaligen EU-Grenzwertes für Dioxine von 8 Pikogramm pro Gramm auf. Die zuständigen Behörden blieben untätig. Erst auf öffentlichen Druck von foodwatch nahmen mehrere Handelsketten die Ware aus den Regalen. Die Lebensmittel-Lobby kündigte an, sich für eine Überprüfung des Grenzwertes einzusetzen – mit Erfolg.

Hilflos musste nun das Bundesinstitut für Riskikobewertung (BfR), dessen Fachleute die Bundesregierung beraten, auf die Heraufsetzung des Grenzwertes reagieren. Mit einer Verzehrsempfehlung, nach der Verbraucher höchstens alle zwei Monate eine Dose Dorschleber von 150 Gramm essen sollten. Und zwar aus "Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes". Absurd: Vorbeugender Gesundheitsschutz bedeutet nicht niedrige Grenzwerte und strenge Kontrollen, sondern beschränkt sich auf den Hinweis, den Konsum von belasteten Lebensmitteln einzugrenzen. Ein Hinweis, der noch nicht einmal auf Verpackungen aufgedruckt wird, sondern nur im Internet zu finden ist.

Quelle: foodwatch e.V.

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