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Medienbericht: Synthetischer Süßstoff in Diät-Cola möglicherweise krebserregend

Archivmeldung vom 30.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Coca Cola mit fragwürdigen Zusätzen (Symbolbild)
Coca Cola mit fragwürdigen Zusätzen (Symbolbild)

Foto: User:Daniel Case
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Einem Medienbericht zufolge könnte die WHO-Agentur für Krebsforschung einen der weltweit am häufigsten verwendeten künstlichen Süßstoffe, Aspartam, als möglicherweise krebserregend einstufen. Dieser Süßstoff wird in Diät-Cola und Snapple-Getränken sowie in Mars' Extra-Kaugummis verwendet. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Einer der weltweit gebräuchlichsten künstlichen Süßstoffe, Aspartam (E951), soll im nächsten Monat von einem führenden internationalen Gesundheitsgremium als möglicherweise krebserregend eingestuft werden, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf zwei Quellen. Aspartam wird in Produkten wie Diät-Cola und Snapple-Getränken sowie in Mars' Extra-Kaugummis verwendet. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation, könnte diesen synthetischen Süßstoff als "möglicherweise krebserregend für Menschen" einstufen.

Der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) soll auch in diesem Jahr die Wirkung von Aspartam forschen. Seine Sitzung begann Ende Juni, und er wird seine Ergebnisse am 14. Juli bekannt geben, dem Tag, an dem die IARC ihre Entscheidung veröffentlicht.

Seit 1981 gibt der JECFA an, dass Aspartam die menschliche Gesundheit nicht schädigen sollte, wenn es in zulässigen täglichen Mengen konsumiert wird. So müsste beispielsweise ein Erwachsener mit einem Gewicht von 60 Kilogramm täglich zwischen zwölf und 36 Dosen Diät-Cola trinken – je nach der Aspartammenge in dem Getränk –, um ein Risiko einzugehen.

Die Urteile der IARC können große Auswirkungen haben. So stufte die IARC beispielsweise Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend ein, während die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie einige andere ähnliche Organisationen dies bestritten haben. Wegen dieser Erklärungen verlor das deutsche Unternehmen Bayer im Jahr 2021 zum dritten Mal die Berufung gegen US-Gerichtsurteile, in denen Kunden, die ihre Krebserkrankungen mit der Verwendung von Glyphosat-Unkrautvernichtungsmitteln in Verbindung gebracht hatten, Schadenersatz zugesprochen worden war.

Zuvor hatte sie (wer genau ist hier gemeint – die IARC?) Nachtarbeit, den Verzehr von rotem Fleisch sowie die Benutzung von Handys als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft, ähnlich wie Aspartam."

Quelle: RT DE

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