Deutsche Verzehrempfehlungen für Moselfische seit 2006 gültig
Archivmeldung vom 23.07.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSeit 2006 besteht die für Rheinland-Pfalz und mit dem Saarland abgestimmte Verzehrempfehlung für Fische aus dem Mosel-Saar-Einzugsgebiet und diese gilt für die deutschen Moselanlieger weiterhin, stellt das Umweltministerium Rheinland-Pfalz fest.
In dieser Verzehrempfehlung für Angler wird geraten, auf
den Verzehr von Aal aus der Mosel zu verzichten. Bei Weißfischen sollen
nicht mehr als zwei Portionen à 230 g pro Woche gegessen werden. Ein
Merkblatt mit den entsprechenden Hinweisen ist bei den Anglerverbänden
bekannt und ist auch im Internet einsehbar.
Die hohe Belastung insbesondere des Aals mit dioxinähnlichem PCB ist
hierzulande seit langem bekannt. Bei den PCB handelt es sich um im
Sediment gebundene Altlasten, die sich über die Nahrungskette
insbesondere in fetthaltigen Fischen wie Aal akkumulieren. Aufgrund von
regelmäßigen Höchstmengenüberschreitungen sind in der Mosel gefangene
Aale nicht verkehrsfähig, d.h. sie dürfen nicht in den Handel gelangen
(anders ist es mit Fischzuchten). Die Lebensmittelkontrolle führt
Stichproben durch.
Bei den restlichen Fischarten werden die Höchstgehalte nur vereinzelt
überschritten. Untersuchungen haben gezeigt, dass in den betroffenen
Fließgewässern die PCB-Gehalte im Wasser in aller Regel im Bereich oder
unterhalb der Nachweisgrenze liegen. Die Verzehrempfehlungen haben das
Ziel, gesundheitliche Risiken auszuschließen, wobei gelegentlicher
Fischgenuss möglich bleibt.
Die Verzehrsempfehlungen folgen dem Bundesinstitut für Risikobewertung
und der WHO. EU-weit gilt seit November 2006 ein Höchstgehalt für die
Summe aus Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB (in WHO-PCDD/F -
PCB-TEQ) von 12,0 pg/g Frischgewicht (für Muskelfleisch vom Aal) bzw.
von 8,0 pg/g Frischgewicht für Muskelfleisch von anderen Fischen.
Ungeachtet dessen würde ein Verzehrverbot faktisch ein Angelverbot
bedeuten, da Fische nur aus vernünftigem Grund (Verzehr) getötet werden
dürfen.
Nachdem Frankreich vor kurzem für französische Moselanlieger den
Verzehr von Moselfischen gänzlich verboten hatte, setzten sich
Rheinland-Pfalz und das Saarland zeitnah für eine Sondersitzung der
Internationale Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS)
mit den Mitgliedsländern Frankreich, Luxemburg, Saar-land und
Rheinland-Pfalz zum Thema PCB ein. Diese fand am 29. Juni 2009 statt.
Frankreich informierte dort über eine landesweite Erhebung zur
Umsetzung der EU-Höchstmengenverordnung vom November 2006 und das
Verzehrverbot.
In Rheinland-Pfalz werden Flussfische seit mehr als 25 Jahren
regelmäßig auf Rückstände der Schwermetalle Blei, Cadmium und
Quecksilber und auf chlorierte Kohlenwasserstoffe untersucht. Von
diesen Untersuchungen kennt man die ubiquitär vorhandenen Belastungen
z.B. durch PCB. Seit den 1980er Jahren gibt es Verzehrempfehlungen, die
den Vorschriften angepasst wurden.
Auf der IKSMS-Sondersitzung wurde beschlossen, das Fischmonitoring
fortzuführen und die Datenlage auf Grundlage weiterer französischer
Ergebnisse Anfang des kommenden Jahres auch bei der IKSMS zu bewerten.
Rheinland-Pfalz setzte sich, wie bisher auch, für eine gemeinsame Linie
ein. Die Abstimmungen müssen auf nationaler Ebene erfolgen.
Das Thema ist unabhängig hiervon nicht nur für die Mosel, sondern für
fast alle europäischen Binnengewässer (größere Flusssysteme) relevant.
An der Mosel ist es seit Jahren Gegenstand eines ständigen Dialogs
zwischen den Beteiligten.
Quelle: Ministerium für Umwelt und Forsten - Rheinlandpfalz (MUFVRLP)