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Vogelgrippe: Eier dürfen weiter als Freilandeier verkauft werden

Archivmeldung vom 22.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: w.r.wagner / pixelio.de
Bild: w.r.wagner / pixelio.de

Eier dürfen auch dann als Freilandeier verkauft werden, wenn die Hühner wegen der Vogelgrippe im Stall bleiben müssen. Das sagte eine Sprecherin des Bundesagrarministeriums dem Tagesspiegel.

Haben die Behörden Stallpflicht angeordnet und dürfen die Tiere deshalb nicht ins Freie, können die Landwirte die Eier weiter als Eier aus Freilandhaltung auf den Markt bringen.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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