Branche streitet über Namen für fleischfreies Fleisch
Archivmeldung vom 22.12.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer Geschäftsführer des Fleisch und Fleischersatzprodukte produzierenden Unternehmens "Rügenwalder Mühle", Godo Röben, hat die von der Lebensmittelbuch-Kommission beschlossenen "Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs" kritisiert.
"Leider sind diese Leitsätze missglückt und verwirren den Verbraucher. Es gibt so viele Ausnahmen, das ist so, als würde man sagen: "alkoholfreies Pils" ist erlaubt, "alkoholfreies Kölsch" aber nicht - wer soll diesen Wirrwarr verstehen?", sagte Röben der "Bild". Und weiter: "Wir verkaufen unsere vegetarische Salami sehr erfolgreich, es hat sich noch nie jemand beschwert, dass er versehentlich zum falschen Produkt gegriffen hätte. Nach den Leitsätzen müssten wir unsere vegetarische Salami jetzt umbenennen in "Aufgeschnittene vegetarische Wurst auf Weizenbasis nach Art einer Salami".
"Bauern-Präsident Joachim Rukwied fordert dagegen eine klare Lebensmittelkennzeichnung: "Wo Fleisch drauf steht muss auch Fleisch drin sein! Wir brauchen Transparenz, das heißt eine klare und eindeutige Lebensmittelkennzeichnung. Fleischimitate sollten nicht als Fleisch bezeichnet werden dürfen." Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands der deutschen Lebensmittelwirtschaft (BLL) fordert beide Seiten zu mehr Toleranz auf. "Filet bleibt Filet und Schnitzel bleibt Schnitzel - und die sind aus Fleisch. Aber auch Veganer haben natürlich ein Recht auf Currywurstgeschmack. Die gefundenen Kompromisse der Lebensmittelbuch-Kommission für die Bezeichnungen von Fleischersatzprodukten verlangen jetzt gegenseitige Toleranz", sagte Minhoff der "Bild". Die Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihren Leitsätzen beschlossen, dass die Bezeichnung "vegetarisch" für "geschnittene Fleischstücke" wie Schnitzel und Gulasch weiterhin erlaubt ist. Nicht erlaubt soll sie für "gewachsene Fleischstücke" wie Schinken, Filet und Steak sein. Und für "spezifische Wurstwaren" wie Salami oder Lyoner. Hier muss es heißen: "nach Art Salami", oder "Typ Salami".
Quelle: dts Nachrichtenagentur