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Verbesserungswürdige Lebensmittelsicherheit

Archivmeldung vom 19.07.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichts Lebensmittelüberwachung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erklärt die Beauftragte für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:

Das Ergebnis des Jahresberichts des BVL wirft kein gutes Licht auf den Verbraucherschutz in Deutschland. Insgesamt verstößt jeder fünfte Betrieb, der Lebensmittel herstellt, bearbeitet oder verkauft gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen. Besonders häufig wurden in den
Betrieben die allgemeine Hygiene sowie die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln bemängelt.

Daneben wurden von den untersuchten Lebensmitteln wie schon im Vorjahr auch im Jahr 2004 15 Prozent beanstandet. Neben der hohen Zahl bedenklicher Proben ist auch gerade die fehlende Verbesserung dieser Zahl problematisch. Ein schlechtes Ergebnis ist an sich schon
tragisch. Wenn dieses Ergebnis sich aber über die Jahre nicht verbessert, dann zeigt sich einmal mehr die fehlende politische Handlungsfähigkeit der rot-grünen Regierung.

Auch illegale Umverpackungen und Umetikettierungen von Fleisch scheinen kein Einzelfall zu sein. Dazu zählen auch die bekannt gewordenen Vorwürfe gegen Supermarktketten und Fleisch- und Wurstproduzenten, aber auch direkt gegen Schlachthöfe.

Die gesundheitliche Unbedenklichkeit aller Lebensmittel hat für die Union oberste Priorität. Den Wünschen der Verbraucher nach hochwertigen und gesunden Nahrungsmitteln muss verstärkt Rechnung getragen werden. Dazu brauchen wir einerseits in der EU einheitliche
hohe und verbindlich geltende Standards, die andererseits auch für eingeführte Lebensmittel aus Drittstaaten gelten müssen. Mit gezielten Kontrollen müssen die Verbraucher beim Erwerb von Lebensmitteln wirksam vor möglichen gesundheitlichen Risiken und
materiellen Nachteilen geschützt werden.

Der Bund ist daher aufgefordert, die Lebensmittelkontrollen der Länder stärker zu koordinieren. Ein einheitliches Durchführungsrecht und bessere Koordination und Kommunikation zwischen Bund und Ländern sowie Bund und EU ist insbesondere notwendig, da nationales Vorgehen und fehlende Abstimmung zwischen Ländern und Bund nur
Scheinsicherheit gibt.

Pressemitteilung CDU/CSU vom 19.07.2005

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