Bleser/Klöckner: Weinabkommen für Winzer und Verbraucher ein Nachteil
Archivmeldung vom 13.03.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAnlässlich der Unterzeichnung des EU/USA-Weinhandelsabkommens in London erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Am Wochenende wurde in London nach langen Verhandlungen das
Weinhandelsabkommen zwischen den USA und der EU unterzeichnet, das
die Mehrheit der EU-Staaten im Dezember vergangenen Jahres gebilligt
hatte. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hatte sich zu
Recht vehement gegen das Abkommen, das die gegenseitige Anerkennung
von Verfahren bei der Weinbereitung regelt, ausgesprochen und dagegen
gestimmt. Das US-Weinrecht gestattet den Winzern eine Vielzahl weit
reichender Weinbehandlungsmethoden, wie z.B. die Zugabe von Wasser,
von Eichenchips, von Aromen oder die so genannte Fraktionierung, bei
der der Wein in seine Bestandteile zerlegt und beliebig wieder
zusammen gesetzt werden kann. Dadurch werden sich der europäische
Weinmarkt und das Verständnis vom Naturprodukt Wein erheblich in
Richtung "Kunstprodukt" verändern. Es ist bedauerlich, dass eine
spezielle Kennzeichnung der US-Weine hinsichtlich ihrer
Behandlungsmethoden nicht möglich sein wird. Für den Verbraucher
wären diese Angaben im Sinne einer informierten Kaufentscheidung von
großer Bedeutung.
In den folgenden drei Monaten wollen die EU und die USA über noch
ungeklärte Punkte verhandeln. Dabei muss eines der Ziele sein,
deutsche Herkunftsbezeichnungen zu schützen und den Export von
edelsüßen Spezialitäten mit einem Alkoholgehalt unter 7
Volumenprozent weiterhin zu ermöglichen.
Für die deutsche Weinwirtschaft und die Verbraucherpolitik gilt es
nun, gemeinsam auf die Vorzüglichkeit der nach traditionellen
Weinbereitungsmaßnahmen hergestellten deutschen Weine hinzuweisen und
dem Verbraucher so eine Hilfestellung für seine Kaufentscheidung zu
geben.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion