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Bionade: Einstweilige Verfügung aufgehoben

Archivmeldung vom 17.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Gegen den Testbericht der Zeitschrift "ÖKO-TEST" zum Thema Bio-Limonaden hatte die Firma Bionade beim Landgericht Hamburg ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung erwirkt. Damit war ÖKO-TEST untersagt worden, den ermittelten Zuckergehalt in dem Kultgetränk zu veröffentlichen. ÖKO-TEST legte dagegen Widerspruch ein und nach einer mündlichen Verhandlung hat das Gericht die einstweilige Verfügung jetzt aufgehoben.

Im Laufe der Auseinandersetzung stellt sich heraus, dass Bionade offenbar eine gleich bleibende Qualität zumindest in der von ÖKO-TEST untersuchten Geschmacksrichtung Ingwer-Orange nicht sicherstellen kann. So schwankt der Zuckergehalt in den drei von Bionade selbst vorgelegten Untersuchungen um über neun Prozent, unter Einbeziehung der Ergebnisse von ÖKO-TEST liegt die Schwankung sogar noch höher. Zudem liegt der Zuckergehalt in allen drei von Bionade vorgelegten Ergebnissen über dem deklarierten Gehalt.

Auch den von ÖKO-TEST ermittelten Nickelwert bezweifelte Bionade in einer Pressemitteilung. "Der von ÖKO-TEST für Bionade ermittelte ,relativ hohe' Nickelwert kann nicht bestätigt werden", schreibt die Firma, "da uns eine entsprechende Vergleichsprobe fehlt." Doch aus einer solchen Vergleichsprobe hatte Bionade den Zuckergehalt bestimmen lassen. Warum es nicht möglich war, auch den Nickelgehalt zu messen, bleibt ein Geheimnis. Fest steht jedoch, dass die Firma erst gar nicht versucht hat, ÖKO-TEST die Veröffentlichung des Nickelgehaltes untersagen zu lassen.

Quelle: ÖKO-TEST Verlag GmbH


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