Acrylamidbelastung sinkt bei Kaffee und Kaffeeersatz deutlich
Archivmeldung vom 12.01.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittRoestkaffee und Kaffeeersatz enthalten gegenueber dem Vorjahr deutlich weniger Acrylamid. Auch bei Knaeckebrot, Spekulatius sowie Zwieback und Keksen fuer Saeuglinge und Kleinkinder gelang der Lebensmittelindustrie und dem Handwerk eine Reduzierung. Dagegen hat sich die Acrylamidbelastung im Vergleich zu 2004/2005 erhoeht bei feinen Backwaren aus Muerbeteig, Dauerbackwaren fuer Diabetiker sowie bei Lebkuchen und zubereiteten Pommes frites.
Bei Lebkuchen, Kartoffelchips und Kartoffelpuffern konnte seit Beginn der
Berechnungen im Jahr 2002 keine Herabsetzung des Signalwerts erreicht werden.
Dies sind Ergebnisse einer Auswertung von rund 1500 von den Bundesländern übermittelten Datensätzen des Berichtszeitraums 2005/2006, die das Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute in Bonn
vorgestellt hat.
Die regelmäßig erhobenen Daten dienen seit 2002 zur
Berechnung von Signalwerten für definierte Warengruppen, auf deren Grundlage
die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung der Länder mit den Herstellern
besonders hoch belasteter Produkte in einen Dialog zur Reduzierung der
Acrylamidbelastung treten sollen. In der aktuell vorgelegten Sechsten Berechnung
konnten die Acrylamid-Signalwerte in sechs von dreizehn Warengruppen weiter
abgesenkt werden. Allerdings erhöhten sich in vier Warengruppen die
durchschnittlich festgestellten Acrylamidwerte gegenüber dem Vorjahr.
Insbesondere in diesen Warengruppen muss die Lebensmittelwirtschaft ihre
Anstrengungen zur Minimierung von Acrylamid deutlich verstärken. Vielfach
finden sich weitgehend gleichartige Produkte auf dem Markt, deren
Acrylamidbelastung jedoch auf Grund von Unterschieden in der Rezeptur oder
Herstellung stark variiert. Dies weist darauf hin, dass die bisher in Wirtschaft
und Forschung gewonnenen Erkenntnisse zur Acrylamidreduzierung noch nachhaltiger
als bisher in der Praxis der Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln
durchgesetzt werden müssen.
Grundsätzlich problematisch sind die
starken Unterschiede in der Anzahl der von den Bundesländern gemeldeten
Datensätze pro Warengruppe. Während in diesem Jahr für Lebkuchen 538
Datensätze übermittelt wurden, waren es fuer Frühstückscerealien lediglich
zwei, sodass für diese Warengruppe kein neuer Signalwert berechnet werden
konnte. Vor dem Hintergrund des Mitte 2007 beginnenden EU-Acrylamid-Monitorings
mit einer festgelegten Probenverteilung für die Mitgliedstaaten erscheint eine
bundesweite Koordination der Probenahme geboten.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Wie funktioniert das Minimierungskonzept
für Acrylamid?
Von der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
werden Lebensmittel auf Acrylamid untersucht und die Ergebnisse an das BVL
gemeldet. Das BVL berechnet aus den übermittelten Daten einmal jährlich den
Signalwert und prüft die eingehenden Daten regelmäßig auf Überschreitung des
aktuell gültigen Signalwertes. Im Falle einer Überschreitung informiert das
BVL die Lebensmittelüberwachungsbehörde des Bundeslandes, in dem der
Hersteller des betreffenden Produktes ansässig ist. Die Landesbehörde nimmt
dann Kontakt mit dem Hersteller auf und führt mit ihm den so genannten
Minimierungsdialog, in dem mit dem Hersteller Maßnahmen zur Reduzierung des
Acrylamidgehalts seines Produktes erarbeitet werden. Die Summe der
Minimierungsdialoge und die daraus resultierenden Minimierungsmaßnahmen zur
Absenkung des Acrylamidgehalts in den entsprechenden Warengruppen sollen dann zu
einem niedrigeren Signalwert im darauf folgenden Jahr führen. Insgesamt erfolgt
auf diese Weise eine kontinuierliche Verminderung der Acrylamidgehalte in den
betroffenen Lebensmitteln.
Wie wird der Signalwert ermittelt?
Der
Signalwert wird jeweils für eine Warengruppe berechnet. Er ist definiert als
der niedrigste Wert derjenigen zehn Prozent an Lebensmitteln, welche die
höchsten Acrylamidgehalte aufweisen. Darüber hinaus muss er bestimmte
Bedingungen erfüllen. So muss es sich bei dem Signalwert um einen real
existierenden Wert handeln. Dieser Wert darf maximal 1000 Mikrogramm je
Kilogramm Lebensmittel betragen und darf nicht ansteigen.
Wie entsteht
Acrylamid?
Acrylamid entsteht neben vielen anderen chemischen Substanzen im
Zuge der "Bräunungsreaktion", wenn Lebensmittel beim Braten, Backen, Frittieren
oder Rösten stärker erhitzt werden. Seine Bildung ist auf die Reaktion der
Aminosäure Asparagin mit reduzierenden Zuckern zurückzuführen. Acrylamid hat
sich im Tierversuch als krebserregend und erbgutschädigend erwiesen. Das
Bundesinstitut für Risikobewertung geht davon aus, dass diese
gesundheitsschädigenden Wirkungen mit großer Wahrscheinlichkeit auch beim
Menschen auftreten. Es gilt daher, gemeinsam mit der Wirtschaft
Herstellungsverfahren zu entwickeln, bei denen die Entstehung von Acrylamid und
anderen, möglicherweise gesundheitsschädlichen Substanzen dauerhaft vermieden
wird.
Quelle: Pressemitteilung Informationsdienst Wissenschaft e.V.