Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Ernährung TTIP: D.I.B. fordert Erhalt der hohen deutschen Qualitätsstandards und Wahlfreiheit bei Gentechnik

TTIP: D.I.B. fordert Erhalt der hohen deutschen Qualitätsstandards und Wahlfreiheit bei Gentechnik

Archivmeldung vom 17.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: motograf  / pixelio.de
Bild: motograf / pixelio.de

Der Naturschutzbund NABU hatte im Juli gemeinsam mit rund 150 weiteren Organisationen eine Europäische Bürgerinitiative gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA mit dem Ziel angemeldet, EU-weit so viele Unterschriften zu sammeln, dass die EU-Kommission und das europäische Parlament über den möglichen Stopp der beiden Freihandelsabkommen diskutieren müssen. Vor wenigen Tagen wurde die Bürgerinitiative aus formellen Gründen abgelehnt. Erste Reaktionen auf die Entscheidung zeigen, dass diese nicht dem Demokratieverständnis der Mehrheit der europäischen Bevölkerung entspricht und das Vertrauen in die EU-Politik damit weiter sinken dürfte.

Dazu sagt der Präsident des Deutschen Imkerbundes e. V. (D.I.B.), Peter Maske: "Eine grundsätzliche Ablehnung oder Zustimmung zum Freihandelsabkommen ist nach meiner Einschätzung bisher nur schwer möglich aus dem Grund, da der genaue Vertragsentwurf nicht bekannt ist. Jedoch wirft die Art der Vorgehensweise bei den Verhandlungen bereits ein fragwürdiges Licht auf das Abkommen. Der D.I.B. wird daher sehr genau die Entwicklung verfolgen.

In Bezug auf das Produkt Honig steht für uns eines fest: Es dürfen keinesfalls die erreichten hohen Qualitätsstandards in Deutschland durch das Abkommen gefährdet werden. Für unser Verbandswarenzeichen "Echter Deutscher Honig" sehen wir derzeit keine Probleme, da für dieses privatrechtliche Anforderungen gelten, auf die die Freihandelsabkommen keinen Einfluss haben werden. Unsere Marke würde sich wahrscheinlich bei einer eventuellen Qualitätsaufweichung sogar im positiven Sinne abgrenzen."

Eine Gefahr, die nach Ansicht des D.I.B. aufgrund seiner bisherigen Kenntnisse zum Abkommen jedoch entstehen könnte, betrifft den Bereich Gentechnik. "Hier muss zum einen die Wahlfreiheit des Verbrauchers bei gentechnikfreien Lebensmitteln in Deutschland und in Europa erhalten bleiben, besonders auch bei Honig, der als unverfälschtes Naturprodukt gilt. Zum anderen ist Imkerei und Gentechnik in der Landwirtschaft mit den derzeit geltenden Gesetzen nicht vereinbar, da Bienen als natürliche Pollenüberträger vor Gentechnikeinträgen nicht geschützt sind. Wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass unser Honig frei von gentechnisch veränderten Organismen bleibt und Gentechnik nicht zur Existenzbedrohung der Imkereibetriebe wird", so Peter Maske.

Quelle: Deutscher Imkerbund e. V. (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte nackt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige