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foodwatch präsentiert Gegenentwurf zu Seehofers Verbraucherinformationsgesetz und fordert Transparenz gegen Fleischskandale

Archivmeldung vom 22.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Einen Gegenentwurf zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) von Bundesminister Horst Seehofer stellte foodwatch heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vor. Eine Analyse der Rechtslage in Deutschland und anderen Ländern ergänzt den Gesetzesvorschlag der Verbraucherorganisation. Nach Ansicht von foodwatch leistet der Seehofer-Gesetzentwurf keinen Beitrag, um die augenscheinlichen Missstände in der Fleischwirtschaft zu beseitigen und bleibt weit hinter den Standards anderer Länder zurück. "Deutschland ist ein verbraucher- politisches Entwicklungsland", stellt Geschäftsführer Thilo Bode fest.

Umetikettiertes Hackfleisch, Schlachtabfälle in Gelatine, verdorbenes Wildfleisch in der Gastronomie - die Häufung der Skandale macht es unwahrscheinlich, dass nur einzelne schwarze Schafe betrügen. Allein in Bayern werden im Durchschnitt ein Drittel aller Frischfleisch-Proben bei Lebensmittelkontrollen beanstandet, davon stellt sich die Hälfte als gesundheitsschädlich heraus. Effektive Informationsrechte der Verbraucher würden nach Meinung von foodwatch die Unternehmen anhalten, die Regeln von vorneherein einzuhalten.

Der jüngste VIG-Entwurf von Verbraucherminister Seehofer schafft dafür aber keine Grundlage. Im Gegenteil: Die Analyse von foodwatch zeigt, dass Behörden Anfragen von Verbrauchern Monate oder sogar Jahre verzögern können und nicht verpflichtet sind, Informationen zu besorgen. Demnach würden die Bürger wieder nicht erfahren, in welchen Joghurts und Suppen Schlachtabfälle verarbeitet wurden, wie es vergangenen Herbst der Fall war. "Seehofers Entwurf ist eine Anleitung für Behörden, Informationsansprüche von Bürgern zurückzuweisen und eine Schutzschrift für Unternehmen", stellt Bode fest. Praktisch jede Information könne als nicht veröffentlichtspflichtig eingestuft werden, zum Beispiel als Betriebsgeheimnis.

Der VIG-Entwurf von foodwatch schlägt dagegen vor, dass die Behörden verpflichtet sind, alle bei ihnen vorhandenen Informationen Verbrauchern zugänglich zu machen. Die Geheimhaltung von Informationen müsse gerechtfertigt werden, nicht deren Veröffentlichung. Bei Gefahrenabwehr müsse grundsätzlich das öffentliche Interesse überwiegen. Tagesaktuell sollen Informationen über Kontrollen, Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und die Gesundheit beeinträchtigende Produkte bekannt gegeben werden.

Dies ist in Großbritannien als Konsequenz aus der BSE-Krise seit dem Jahre 2000 selbstverständlich. In Dänemark werden je nach Kontrollergebnis mehr oder weniger fröhliche Smiley-Symbole in allen Restaurants und Geschäften gut sichtbar ausgehängt. Ähnliche Standards existieren auch in Irland und Norwegen.

Weil die Menschen das Recht hätten zu wissen, was auf ihren Tisch kommt, hat foodwatch heute eine Mitmach-Kampagne im Internet gestartet. Unter der Adresse http://www.ess-wissen.de kann man einen vorgefertigten Petitionstext an Minister Seehofer schicken. "Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verstößt sogar gegen den Koalitionsvertrag", sagt Bode und ruft Bürger, Verbände und Unternehmen auf, die Petition und den foodwatch-Gesetzentwurf zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung foodwatch e.V.

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