Morgen noch kein Urteil im Prozess um Becel pro.activ: Landgericht Hamburg eröffnet Verhandlung neu
Archivmeldung vom 04.10.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAnders als erwartet will das Landgericht Hamburg am morgigen Freitag noch kein Urteil im Prozess um den Cholesterinsenker Becel pro.activ fällen. Stattdessen wird das Verfahren neu eröffnet (Az 324 O 64/12). Widersprüchliche Aussagen von Hersteller Unilever sowie eines Wissenschaftlers weckten erneut Zweifel an der Unbedenklichkeit der Margarine. Die Verbraucherorganisation foodwatch hatte Unilever vorgeworfen, Hinweise auf Nebenwirkungen zu verschleiern.
"Unilever kann die Sicherheit seines Produktes nicht glaubhaft belegen, sondern verstrickt sich in Widersprüche", erklärte foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga. "Gleichzeitig erweckt das Unternehmen den Eindruck, als gebe es noch nicht einmal Hinweise auf Nebenwirkungen - das ist ein Spiel mit der Gesundheit der Kunden. Die Wiedereröffnung der Verhandlung zeigt, dass das Gericht erheblichen Klärungsbedarf sieht."
Tatsächlich hat eine Reihe wissenschaftlicher Studien den Verdacht erhärtet, dass die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine das verursachen können, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten. Dennoch hatte Unilever - unter anderem in einer Presseerklärung - eine Aussage des Wissenschaftlers Prof. Hans-Ulrich Klör verbreitet, demzufolge es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen (wie Becel pro.activ) gebe. Gegen die Verbreitung dieser irreführenden Aussage hatte foodwatch Unterlassungsklage eingereicht.
In der mündlichen Verhandlung am 17. August bestätigte Unilever vor Gericht eine Aussage eines Becel pro.activ-Produktmanagers in einem Fernsehinterview, der zufolge Pflanzensterine zu Ablagerungen in den Gefäßen führen können. Zudem zitierte die Berliner Zeitung Prof. Hans-Ulrich Klör am 2. Oktober 2012 damit, dass das Risiko für Nebenwirkungen lediglich "deutlich geringer" als bei anderen Produkten oder Medikamenten sei - womit er implizit bestätigt, dass bei Lebensmitteln mit Pflanzensterinen doch Nebenwirkungen möglich sein können. foodwatch hatte angesichts dieses Textes Antrag auf Wiedereröffnung der Verhandlung gestellt.
foodwatch forderte Unilever auf, die kritischen Studien nicht länger zu ignorieren und Becel pro.activ nicht mehr frei verkäuflich im Handel anzubieten, sondern allenfalls noch auf ärztliches Rezept in der Apotheke. "Ein solches Produkt hat im Supermarkt nichts verloren", so Oliver Huizinga. "Hätte der Hersteller nicht nur den Umsatz, sondern auch die Gesundheit seiner Kunden im Blick, würde er für die Margarine ein arzneimittelrechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen und die Sicherheit in klinischen Langzeitstudien erforschen, bevor er sie Menschen zum Frühstück empfiehlt."
Informationen zu Becel pro.activ unter http://www.abgespeist.de/becel_proactiv
Quelle: foodwatch e.V. (ots)