Falschmeldungen zu Benzol in Fruchtsäften
Archivmeldung vom 16.03.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V. (VdF), Bonn, stellt im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung in den Medien klar: Fruchtsäfte und Fruchtnektare dürfen und werden nicht chemisch konserviert. Meldungen mit "Benzol in Säften" sind falsch.
Der Verbraucher kann sich darauf verlassen, dass Fruchtsäfte wie
Apfelsaft, Orangensaft, Multivitamin-Mehrfruchtsaft oder
Fruchtnektare wie Sauerkirschnektar, Schwarzer Johannisbeernektar
nicht mit Benzoesäure konserviert werden.
In einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung
(BfR) wurde diskutiert, ob sich aus dem Konservierungsmittel
Benzoesäure unter Anwesenheit von L-Ascorbinsäure (Vitamin C) in
alkoholfreien Erfrischungsgetränken Benzol bilden könnte. Diese
BfR-Stellungnahme bezieht sich auf alkoholfreie Erfrischungsgetränke
und nicht auf Fruchtsäfte und Fruchtnektare. Einer anderen
Interpretation wird energisch widersprochen.
Quelle: Pressemitteilung Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V. (VdF)