Importverbot für Honig aus Brasilien seit März 2006 in Kraft
Archivmeldung vom 31.07.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittHonigliebhaber in Deutschland können weiterhin auf die Qualität des flüssigen Goldes vertrauen. Bedenken des europäischen Bauernverbandes, welcher Forderungen nach einem Importstopp für Lebensmittel u. a. auch für Honig aus Brasilien laut werden ließ, können in Punkto Honig ausgeräumt werden.
Brasilien darf lt. Entscheidung 2006/208/EC der EU Kommission bereits seit vier Monaten keinen Honig mehr in die EU und den deutschen Markt einführen.
Das Importverbot ist die Reaktion der EU auf Versäumnisse der brasilianischen Behörden bei der Lebensmittelkontrolle in Brasilien. Beanstandet wurde das Fehlen sogenannter Rückstandskontrollpläne, wie sie die EU laut Richtlinie Nr. 96/23/EG für den Import von Lebensmitteln vorschreibt. Da die brasilianischen Behörden solche Pläne nicht vorlegen konnten, hat die EU Kommission zwangsläufig einen Importstopp erlassen. Die Qualität des brasilianischen Honigs war niemals Gegenstand dieser Entscheidung: Lebensmittelkontrollen in der EU führten 2005 weder zu Beanstandungen noch wurden EU-Schnellwarnungen ausgelöst.
Mit der Entscheidung 2006/208/EC will die EU Kommission sicherstellen, dass die brasilianischen Behörden eine umfassende Lebensmittelkontrolle bereits vor Ort einhalten. Die brasilianischen Behörden arbeiten nun daran, ein funktionierendes Kontrollsystem für Honig aufzubauen und die labor-technischen Analysen für Honig dem EU-Standard anzugleichen. Bis dahin bleibt die Einfuhr von brasilianischem Honig untersagt.
Der Honig-Verband e.V., Verband der Importeure und Abfüller von Honig des
deutschsprachigen Raums, unterstützt die Maßnahmen der EU Kommission in vollem
Umfang. Die von der EU gestellten Anforderungen an die Lebensmittelüberwachung
müssen unbedingt eingehalten werden, um dem Verbraucher ein gesundes und
genussreiches Lebensmittel zu garantieren.
Quelle: Pressemitteilung Honig-Verband e.V.