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Importverbot für Honig aus Brasilien seit März 2006 in Kraft

Archivmeldung vom 31.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Honigliebhaber in Deutschland können weiterhin auf die Qualität des flüssigen Goldes vertrauen. Bedenken des europäischen Bauernverbandes, welcher Forderungen nach einem Importstopp für Lebensmittel u. a. auch für Honig aus Brasilien laut werden ließ, können in Punkto Honig ausgeräumt werden.

Brasilien darf lt. Entscheidung 2006/208/EC der EU Kommission bereits seit vier Monaten keinen Honig mehr in die EU und den deutschen Markt einführen.

Das Importverbot ist die Reaktion der EU auf Versäumnisse der brasilianischen Behörden bei der Lebensmittelkontrolle in Brasilien. Beanstandet wurde das Fehlen  sogenannter Rückstandskontrollpläne, wie sie die EU laut Richtlinie Nr. 96/23/EG für den Import von Lebensmitteln vorschreibt. Da die brasilianischen Behörden solche Pläne nicht vorlegen konnten, hat die EU Kommission zwangsläufig einen Importstopp erlassen. Die Qualität des brasilianischen Honigs war niemals Gegenstand dieser Entscheidung: Lebensmittelkontrollen in der EU führten 2005 weder zu Beanstandungen noch wurden  EU-Schnellwarnungen ausgelöst.

Mit der Entscheidung 2006/208/EC will die EU Kommission sicherstellen, dass die brasilianischen Behörden eine umfassende Lebensmittelkontrolle bereits vor Ort einhalten. Die brasilianischen Behörden arbeiten nun daran, ein funktionierendes Kontrollsystem für Honig aufzubauen und die labor-technischen Analysen für Honig dem EU-Standard anzugleichen. Bis dahin bleibt die Einfuhr von brasilianischem Honig untersagt.

Der Honig-Verband e.V., Verband der Importeure und Abfüller von Honig des deutschsprachigen Raums, unterstützt die Maßnahmen der EU Kommission in vollem Umfang. Die von der EU gestellten Anforderungen an die Lebensmittelüberwachung müssen unbedingt eingehalten werden, um dem Verbraucher ein gesundes und genussreiches Lebensmittel zu garantieren.

Quelle: Pressemitteilung Honig-Verband e.V.


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