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Erstickungsgefahr von Kleinkindern durch Nüsse

Archivmeldung vom 23.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) liegen Daten vor, nach denen es sich bei von Kleinkindern verschluckten Fremdkörpern oftmals um Nüsse, insbesondere Erdnüsse handelt. Das Risiko, Nüsse oder Nussteile zu verschlucken, die dann in die Atemwege gelangen, ist für Kleinkinder signifikant höher als das Risiko, Kleinteile von Spielzeug zu verschlucken. Nüsse können aufgrund ihrer Form und geringen Größe sowie öligen Oberfläche leichter in die Luftröhre und die tiefen Bereiche der Luftwege gelangen als andere Lebensmittel.

"Nicht nur in der Vorweihnachtszeit knabbern kleine Kinder Nüsse oft nebenbei beim Spielen. Es ist somit wichtig, Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Großeltern und sonstige Aufsichtspersonen über das Risiko einer Erstickungsgefahr zu informieren", sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Auf den Verpackungen von Nüssen sollte ein Verbraucherhinweis wie "Achtung. Nüsse können in die Atemwege von Kindern gelangen", aufgedruckt werden.

Geraten verschluckte Fremdkörper in die Atemwege, spricht man von Aspirationsunfällen. Diese können zu schweren Gesundheitsschäden oder in seltenen Fällen zum Erstickungstod führen. Im Kindesalter ist das Risiko des ungewollten Verschluckens in die Lunge besonders hoch, da Kinder unter vier Jahren generell gern Gegenstände in den Mund nehmen. Für Spielzeug besteht deswegen eine Kennzeichnungspflicht. Auf den Verpackungen befindet sich der Warnhinweis, dass Kleinteile verschluckt werden können. Für Nüsse besteht eine solche Kennzeichnungspflicht bislang nicht.

Aspirationsunfälle werden in Deutschland nicht systematisch erfasst. Vereinzelt werden sie von Ärzten an die deutschen Giftinformationszentren gemeldet und dort als Fremdkörperaspiration unter "Vergiftung" miterfasst. Anders als das Verschlucken von Chemikalien müssen Fremdkörperaspirationen nicht beim BfR gemeldet werden, da keine giftigen Bestandteile freigesetzt werden. Aus Sicht des BfR zeigen die neueren Zahlen der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Pneumonologie das Unfallrisiko sowie das Unfallverhältnis von Nüssen zu anderen Kleinteilen bzw. Spielzeugteilen deutlich auf. Im Zeitraum von 2004 bis 2005 wurden an sechs Kliniken 98 Fremdkörperaspirationen dokumentiert. In mehr als der Hälfte der Fälle (50 Meldungen) hatten Kinder eine ganze Nuss oder Teile davon verschluckt. In 29 dieser Fälle handelte es sich um Erdnüsse. In 16 Fällen wurden andere Nahrungsbestandteile wie z.B. Karottenstückchen verschluckt, und in zehn Fällen waren Spielzeugteile in die Atemwege gelangt. Damit ist das Risiko von Kleinkindern, Nüsse in die Atemwege zu bekommen, signifikant höher als das Risiko, dass Spielzeugteile in die Luftröhre gelangen.

Das BfR empfiehlt, auf Nuss-Verpackungen einen Hinweis zu drucken, etwa "Achtung. Nüsse können in die Atemwege von Kindern gelangen", um die Verbraucherinnen und Verbraucher über das Risiko zu informieren. Eine Kennzeichnungspflicht sollte geprüft werden. Zudem weist das BfR darauf hin, dass Nüsse, insbesondere Erdnüsse, nicht in die Reichweite von jüngeren Kindern gehören. Sie sollten Nüsse ausschließlich in ruhigen Essenssituationen unter Aufsicht von Erwachsenen verzehren. Sollte dennoch ein Nussteil in die Atemwege gelangen und anhaltender Husten oder Atemprobleme entstehen, ist der Notarzt zu rufen. Auch in der BfR-Broschüre "Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern", die in der BfR-Pressestelle kostenfrei bestellt werden kann, gibt das BfR Tipps, welche Maßnahmen im Falle des Verschluckens von Fremdkörpern ergriffen werden sollten.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

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