Länder beginnen mit Bewilligung von Frosthilfen für Obstbauern
Die Bundesländer haben mit der Bewilligung von EU-Frosthilfen für deutsche Obst- und Weinbauern begonnen. Damit erhalten jene Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Dienstag mit.
Empfangsberechtigt sind laut dem Ministerium Agrarbetriebe, die durch
den Frosteinbruch vor rund einem Jahr einen Ertragseinbruch von mehr als
30 Prozent erlitten haben und bei denen ein Mindestschaden von 7.500
Euro vorliegt. Mit den EU-Geldern sollen so rund 37 Prozent des
jeweiligen Schadens ausgeglichen werden. Die Länder sollen die Hilfen
Ende April auszahlen.
"Dass die EU-Kommission die deutschen Obst-
und Weinbaubetriebe im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn nicht
in ihre Frosthilfen einbeziehen wollte, war für mich nicht akzeptabel",
sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne). "Bekanntlich
macht eine Kaltwetterfront nicht am Grenzübergang halt." Die Frostwelle
habe teils ganze Ernten zerstört. Mit den Frosthilfen könnten nun auch
die betroffenen Bauern in Deutschland ihre Schäden mindern.
Besonders
in Ost- und Süddeutschland hatten Spätfröste im April 2024 im Obst- und
Weinbau erhebliche Verluste verursacht. Insgesamt sind nach Angaben des
Ministeriums Schäden in Höhe von 126 Millionen Euro im Rahmen der
EU-Frosthilfen beihilfefähig. Je nach Kultur und Standort betrugen die
Ertragsausfälle zwischen 20 und 100 Prozent, wobei insbesondere Kern-,
Stein- und Beerenobst betroffen waren. Die Schäden im Weinanbau lagen
demnach im Bereich von 30 bis 100 Prozent.
Quelle: dts Nachrichtenagentur