Einführung der GEZ-Gebühr für internetfähige PCs sorgt für Diskussion
Archivmeldung vom 31.07.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Einführung einer GEZ-Gebühr für internetfähige PCs ab 2007 sorgt für heftige Diskussionen. Die damalige Bundesregierung hatte 2004 die Abgabe für alle Personalcomputer, mit denen online gearbeitet werden kann, beschlossen, weil auf diesem Weg theoretisch auch ein Empfang von Radio und Fernsehen möglich ist.
Auch der
Internet-Rechenzentrenbetreiber MESH-Solutions steht der Maßnahme
skeptisch gegenüber.
Kleine Unternehmen und Selbstständige mit nur einem
internetfähigen PC sind besonders betroffen, weil bei den modernen
Empfangsgeräten wie Handy oder Computer nur das erste Gerät im Besitz
des Nutzers anmeldepflichtig ist. Jedes weitere Gerät kann
gebührenfrei betrieben werden. Ein Großunternehmen spürt den
Unterschied also kaum, der Kleinunternehmer mit einem PC zahlt ab
2007 über 200 Euro pro Jahr mehr als heute.
"Mit dieser Maßnahme entsteht ein weiterer Kostenfaktor für
Kleinbetriebe und Selbstständige. Jeder Gewerbetreibende ist
heutzutage auf einen Computer angewiesen. Wir bedauern es sehr, dass
man ihn dafür mit dieser Gebühr belasten will", sagt Alexander Wolff,
Managing Director bei MESH-Solutions.
Die Problematik in dieser Frage ergibt sich daraus, dass der
Nutzer bislang mit dem Kauf eines Radios oder Fernsehers selbst
bestimmen konnte, ob er zum gebührenpflichtigen Kreis zählt. Durch
die neuartigen Distributionswege entscheiden nun die Anbieter des
Programms, welches Gerät gebührenpflichtig wird, schrieb jüngst das
Nachrichtenportal "Spiegel Online". Ein sonst beispielsweise
ausschließlich für geschäftliche E-Mails und Berechnungen genutzter
Computer wird somit zum potentiellen Rundfunk-Empfänger erklärt, für
dessen Betrieb an die GEZ gezahlt werden muss.
"Wir möchten den Sinn von Gebühren für den Empfang von Fernseh-
und Radio-Programmen grundsätzlich nicht in Frage stellen. Die
ohnehin zunehmend angespannte Finanzlage der kleinen Betriebe und
Selbstständigen sollte allerdings nicht weiter verschärft werden",
stellt Alexander Wolff klar.
Quelle: Pressemitteilung MESH-Solutions GmbH