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EU-Parlament beschließt Direktive zur Staatsspionage in Suchmaschinen

Archivmeldung vom 29.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Ixquick
Bild: Ixquick

Ein ernsthafter Angriff auf unsere Privatsphäre durch die strikte Überwachung unseres Suchverhaltens in Suchmaschinen wurde letzte Woche im EU-Parlament als Direktive 29 abgesegnet. Getarnt als Vorsichtsmaßnahme gegen Pädophilie wurde die kontroverse Richtlinie von den Parlamentariern durchgewunken. Damit hätten Staaten der Europäischen Union künftig Zugriff auf Daten der vorangegangenen zwei Jahre.

Die Suchmaschine Ixquick http://www.ixquick.com, weithin bekannt als die privateste Suchmaschine, hat sich in den letzten Jahren die Reputation aufgebaut, ihre User vor unerlaubtem Zugriff zu schützen und und keinerlei Daten abzuspeichern. Mit der neuen Direktive werden diese Bemühungen mit Füßen getreten, da sich diese Maßnahmen eindeutig gegen Ixquick richten. Die Betreiber von Ixquick werden sich jedoch nicht beugen und gegen diese Vorgehensweise ankämpfen.

"Seit bekannt ist, wie Google, Yahoo und Bing mit den Daten von Nutzerinnen umgehen und diese auch langfristig sichern, wurde dieser Schritt der EU gegen Ixquick und den US Ableger Startpage vorbereitet", zeigt sich Herr Beens, CEO von Ixquick überzeugt. "Wir haben hart daran gearbeitet, eine Datenschutzsuchmaschine wie Ixquick, die den eigentlichen Vorgaben der EU zum Thema Datenschutz entspricht, umzusetzen. Dies geschah in Übereinkunft mit Artikel 29 der Arbeitsgruppe 'Datenschutz'."

Beens befürchtet nun, dass, wenn die Direktive in nationales Recht umgewandelt wird, das Recht von 500 Millionen EU Bürgern auf Privatsphäre verloren geht. Dieser restriktive Schritt ermöglicht den Staaten Zugriff auf politische, medizinische und persönliche Daten aller Einwohnerinnen der EU.

"Illegale Sexangebote und Untergrundnetzwerke werden nicht in regulären Suchmaschinen angezeigt", so Alex Hanff, Sprecher einer Gruppe von internationalen Datenschützern und Rechtsanwälten, welche bereits eine Kampagne gegen die Direktive eingeleitet hat. "Ich habe acht Jahre damit verbracht, dem Gesetzgeber beim Aufspüren von illegalen Sexangeboten zu helfen. Kein Einziges Mal konnte dabei erfolgreich auf reguläre Suchmaschinen zurückgegriffen werden."

Ixquick wird dieser Kampagne, die sich gegen die Direktive ausspricht, beitreten und gegen die Rechtswerdung dieser unsinnigen Vorgabe ankämpfen.

"Privatsphäre ist ein fundamentals Menschenrecht und die Basis einer freien Gesellschaft. Ixquick hat seinen enormen Erfolg vor Allem der Tatsache zu verdanken, dass Menschen absolute keine Lust darauf haben, von der eigenen Regierung oder anderen im Internet ausspioniert zu werden. Das aushorchen unbescholtener Bürger ist sicher nicht der richtige Weg in die Zukunft und wir werden zu unseren Prinzipien stehen und auch weiterhin für Privatsphäre im Internet sorgen", so Beens abschließend. 

Quelle: Surfboard holding BV

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