Datenschutz wird oft vernachlässigt
Archivmeldung vom 03.04.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBußgelder bis zu 25.000,- Euro drohen vielen Unternehmen,weil sie immer noch keinen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, informiert die jurControl, Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit in Hamburg.
Allein die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten reicht aber im
Sinne der Datenschutzgesetze nicht, um datenschutzkonform zu sein. In
vielen Unternehmen,in denen der gesetzlich vorgeschriebene
Datenschutzbeauftragte bestellt wurde, hat dieser leider nur eine
Alibifunktion. Seine Pflichten und Aufgaben als
Datenschutzbeauftragter werden oft aus Zeitmangel und/oder
mangelnden Fachkenntnissen sträflich vernachlässigt.
Datenschutzrechtliche Probleme kann es auch in diesem Zusammenhang
mit dem Finanzamt geben. Unternehmen müssen steuerrelevante Daten so
archivieren, dass ein unmittelbarer Zugriff - unter Berücksichtigung
der Datenschutzgesetze - durch das Finanzamt gewährleistet ist. Bei
Verstößen drohen auch hier hohe Geldstrafen. "Die Aufsichtsbehörden
beginnen jetzt damit, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen vermehrt zu kontrollieren", so Rolf Lebermann, von der
Geschäftsführung der jurControl. "Das geht aus den
Tätigkeitsberichten der jeweiligen Landesdatenschutz-Beauftragten
hervor." Unternehmen, die nicht wissen, ob bei Ihnen Datenschutz und
Datesicherheit gesetzeskonform sind, bietet jurControl eine
kostenlose Checkliste zur Überprüfgung der Datenschutzkonformität an.
Quelle: Pressemitteilung jurControl GmbH & Co KG