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Wegen Patentstreit: Diese iPhones sind in Deutschland nicht mehr verfügbar

Archivmeldung vom 20.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Rückseiten des iPhone 7 in Diamantschwarz und iPhone 7 Plus in Gold
Rückseiten des iPhone 7 in Diamantschwarz und iPhone 7 Plus in Gold

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Urteil des Landgerichts München gegen Apple im Patentstreit mit Qualcomm hat der iPhone-Hersteller Berufung angekündigt. Dies teilte die Nachrichtenagentur Reuters unter Verweis auf einen Sprecher des Unternehmens am Donnerstag mit.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" schreibt dazu: "Während dieser Zeit würden die Smartphone-Modelle iPhone 7 und 8 nicht in den 15 Apple-Stores in Deutschland verfügbar sein, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Die Modelle Xs, Xs Max und Xr würden jedoch weiterhin dort zu kaufen sein.

Das Urteil sei enttäuschend, erklärte der Apple-Sprecher. Das Gericht hatte erklärt, der Chiphersteller Qualcomm können ein Verkaufsverbot für gewisse iPhones erzwingen. Grund sei, dass ein elektrisches Bauteil in den Smartphones ein Patent von Qualcomm verletze. Beide Konzerne überziehen sich seit Jahren weltweit mit Klagen.

Zuvor war berichtet worden, dass der Chiphersteller Qualcomm im weltweit geführten Patentstreit mit Apple einen Etappensieg errungen hatte. Das Landgericht München urteilte am Donnerstag, Apple habe mit einer bestimmten Hardware-Komponente in iPhones ein Patent des US-Chipherstellers Qualcomm verletzt. Demnach darf Apple seine iPhone-Modelle, in denen eine bestimmte elektrische Komponente eingebaut ist, in Deutschland nicht mehr anbieten, so der Vorsitzende Richter Matthias Zigann.

Dass Urteil könne vorläufig vollstreckt werden, falls Qualcomm beim Gericht als Sicherheit 668 Millionen Euro für jeweils einzelne Bestandteile des Urteils hinterlege. Es stehe Qualcomm frei, sich dafür oder dagegen zu entscheiden, so der Richter.

Derartige Sicherheitsleistungen sind bei Gerichtsurteilen für den Fall vorgesehen, dass ein Beteiligter trotz eines solchen Etappensiegs den Prozess in einer höheren Instanz doch noch verliert und dann seinerseits Schadenersatz zahlen muss. Denn das Urteil ist nicht rechtskräftig, sondern kann beim Oberlandesgericht angefochten werden, hieß es."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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