BDI zum 5G-Netzausbau: Eine Lex China darf es nicht geben
Archivmeldung vom 27.01.2020
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Freigeschaltet durch André OttBDI-Präsident Dieter Kempf zum 5G-Netzausbau: "Eine Lex China darf es nicht geben. Die Betreiber von Telekommunikationsnetzen brauchen Investitions- und Rechtssicherheit. Sonst wird sich der Ausbau eines leistungsfähigen und sicheren 5G-Netzes weiter verzögern."
Kempf weiter: "Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland dauerhaft beeinträchtigen. Der BDI fordert die Bundesregierung auf, die Entwürfe für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und die Novelle des Telekommunikationsgesetzes TKG noch im ersten Quartal vorzulegen. Nur so bleibt die Sicherheit kritischer Infrastrukturen gewährleistet.
Der BDI setzt sich für die Erarbeitung sehr strenger, europaweit einheitlicher Sicherheitsanforderungen an alle Anbieter von 5G-Technologie bis Ende des Jahres ein. Vage formulierte Anforderungen genügen nicht. Die Europäische Cybersicherheitsagentur ENISA muss noch in diesem Jahr technische Anforderungen als Grundlage für die Zertifizierung von 5G-Netzwerkkomponenten erarbeiten. Jedwede Vorgabe muss unabhängig von einzelnen Herstellern und deren Herkunft gelten. Eine Lex China darf es nicht geben.
Wenn ein Hersteller die technischen, politischen und rechtlichen Kriterien der EU und der Bundesregierung nicht erfüllt, muss er von der Beteiligung am Aufbau des deutschen Netzes ausgeschlossen werden. Es darf keine Einflussnahme durch ausländische Staaten geben. Die Sicherheit von Daten und Netzen hat oberste Priorität."
Quelle: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie (ots)