eMails an Gerichte rechtskräftig
Archivmeldung vom 25.11.2004
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Bundesregierung hat heute die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof erlassen. Damit kann ab dem 1. Dezember 2004 der Schriftverkehr mit den beiden Gerichten rechtswirksam auch per eMail abgewickelt werden.
So können gerichtsinterne Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Von den neuen technischen Möglichkeiten würden Rechtssuchende als auch die Justiz gleichermaßen profitieren. Elektronisch übersandte Dokumente seien schneller beim Empfänger als per Brief oder Fax. Gleichzeitig könne man zukünftig auch elektronische Akten anlegen. Beide Gerichte haben ein elektronisches Gerichtspostfach eingerichtet, über die die ein- und ausgehende elektronische Gerichtspost abgewickelt wird. Die Dokumente sollen außerdem mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Akzeptiert werden auch Dokumente, die mit Open Source Software erstellt wurden. Zukünftig können Klagen, Widerspruchs- oder Revisionsverfahren verschlüsselt und signiert an die Gerichte geschickt werden. Eingesetzt werden muss dafür eine spezielle Software, die zum kostenlosen Download auf den Gerichtsseiten zur Verfügung stellt. Das Gerichtssystem erzeugt beim Eingang der eMail eine Eingangsbestätigung, die an den jeweiligen Rechtsanwalt verschickt wird. Die elektronischen Eingänge werden parallel in einer elektronischen Gerichtsakte abgelegt. Zypries bezeichnete das elektronische Gerichtspostfach als ersten Meilenstein des elektronischen Rechtsverkehrs. Man knüpfe damit an die wertvollen Erfahrungen an, die man mit vergleichbaren Projekten beim Bundesgerichtshof und beim Bundespatentgericht gewonnen habe. ( http://www.bundesverwaltungsgericht.de ) Bundesverwaltungsgericht ( http://www.bundesfinanzhof.de ) Bundesfinanzhof ( http://www.bmj.bund.de ) Bundesjustizministerium