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Yasni verdient gutes Geld mit Personendaten

Archivmeldung vom 02.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Die Personensuchmaschine kooperiert mit Amazon und verdient somit Geld mit den Namen von fremden Personen. Dies geschieht meist ohne das Wissen der betroffenen Personen und selbst bei Widerspruch weicht der Suchmaschinenbetreiber nicht von seiner Geschäftspraxis ab.

Im konkreten Fall hat ein User bemerkt, dass Yasni sein Amazon-Profil bewirbt und per Affiliate-Marketing Geld damit verdienen möchte. Er hat daraufhin Yasni die Nutzung seines Namens untersagt; deren Anwalt lehnte die Beschwerde jedoch als unbegründet ab.

Laut Bundesdatenschutzgesetz ist die werbliche Nutzung persönlicher Daten bei Widerspruch allerdings nicht zulässig. So macht sich Yasni in einer Vielzahl von Fällen vermutlich strafbar.

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