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Axl Rose verklagt Activision auf 20 Mio. Dollar

Archivmeldung vom 24.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Millionenklage: Axl Rose hat es auf Activision abgesehen. Bild: web.gunsnroses.com/George Chin
Millionenklage: Axl Rose hat es auf Activision abgesehen. Bild: web.gunsnroses.com/George Chin

Axl Rose, Frontmann und Sänger der legendären US-Rockband Guns N'Roses, hat den Videospielkonzern Activision http://www.activision.com auf 20 Mio. Dollar Schadenersatz verklagt. Wie das Branchenblatt Variety berichtet, hat der skandalumwitterte Rockstar vor dem Superior Court in Los Angeles eine Anklageschrift vorgelegt, die dem Games-Publisher in Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Musiktitels "Guitar Hero III" unter anderem Betrug, Vertragsbruch und fahrlässige falsche Darstellung vorwirft.

Der Punkt, der Rose am meisten zu stören scheint, ist das Auftauchen des ehemaligen Bandkollegen Saul Hudson im Rahmen des virtuell dargestellten Auftritts des Guns-N'Roses-Songs "Welcome to the Jungle". Der als "Slash" bekannt gewordene Gitarrist, der die Band 1996 angeblich aufgrund interner Streitereien verlassen hat, soll heute nach Auffassung des Sängers nicht mehr mit Namen und Werk der Rockgruppe assoziiert werden. Diese Einstellung sei Activision laut Klageschrift sehr wohl bekannt gewesen. Dennoch habe der Publisher diese Vorgabe nicht eingehalten und "ein Netz aus Lügen aufgebaut, um seine wahren Absichten zu verschleiern", so der Vorwurf.

Dass Slash letztendlich dennoch als eigener Charakter in "Guitar Hero III" auftaucht, komme einem eindeutigen Vertragsbruch gleich, hießt es in der Klage. Diese stützt sich vor allem auf eine Reihe von E-Mail-Nachrichten, in denen Activision Rose versichert haben soll, weder das Ex-Bandmitglied noch dessen persönliche Solo-Projekte in dem betreffenden Videospiel zu verwenden. In all diesen Punkten habe der Games-Publisher direkt im Gegensatz zu den ursprünglichen vertraglichen Vereinbarungen gehandelt, betont die Klageschrift.

Kein Einzelfall

Der aktuelle Fall ist nicht das erste Mal, dass sich bekannte Größen der Musikszene mithilfe rechtlicher Mittel dagegen verwehren, wie ihre virtuellen Abbilder in Videospielen dargestellt und eingesetzt werden. Zu den prominentesten Beispielen, die bereits ähnliche Klagen vor Gericht eingereicht haben, zählen etwa die Kurt-Cobain-Witwe Courtney Love und die US-amerikanische Rockband No Doubt. In beiden Fällen waren es Musikspiele von Activision, die den Unmut der Stars hervorgerufen hatten.

Quelle: pressetext.redaktion Markus Steiner

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