ITK-Wirtschaft lehnt verdeckte PC-Zugriffe ab
Archivmeldung vom 23.04.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie deutsche IT-Wirtschaft lehnt eine elektronische Hintertür zur Durchsuchung von Computern ab. „Verdeckte Zugriffe der Behörden über so genannte Trojaner würden PC-Anwender verunsichern und der IT-Industrie schaden“, betont Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM).
Wenn die Bundesregierung eine obligatorische Hacker-Schnittstelle für Ermittler einführen würde, hätten Internet-Nutzer kein Vertrauen mehr in Virenscanner und andere Sicherheitsprogramme. „ Der sehr gute Ruf deutscher Sicherheitsprodukte könnte dadurch schwer beschädigt werden. Für die Anbieter wäre das ein massiver Wettbewerbsnachteil“, so Rohleder. Auch dürfe es nicht sein, dass Computernutzer unter staatlichen Generalverdacht gestellt werden. „ Das ist so, als müsste man einen Schlüssel seines Hauses bei der Polizei hinterlegen.“
Privatnutzer und Firmen müssten sich auf die Vertraulichkeit ihrer Daten verlassen können. „ Das ist nicht zuletzt für Unternehmen wichtig, die mit sensiblen Informationen umgehen“, betont der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. „Beim konkreten Verdacht einer Straftat sieht das natürlich anders aus – aber dafür reicht das geltende Recht.“ So könnten PCs bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt werden. „ Das ist zwar weniger bequem für die Polizei, höhlt aber nicht unnötig Grundrechte aus.“
Der Bundesgerichtshof hat vor kurzem klargestellt, dass bei einer Online-Durchsuchung die Betroffenen während des Zugriffs informiert werden müssten. „ Wie das gehen soll, ist noch völlig unklar“, kommentiert Rohleder. Technisch und juristisch sei die Idee einer staatlichen Hintertür zu Computern nicht ausgereift. Auch bringe es wenig, in Zeiten der globalen Internet-Kommunikation auf nationale Sicherheitslösungen zu setzen. „ Dieses Thema muss die Bundesregierung international sachlich diskutieren – mindestens auf europäischer Ebene.“ Bisher gibt es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage für verdeckte PC-Zugriffe.
Quelle: Pressemitteilung BITKOM