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Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk über Rekordbußgeld: "Deutsche Wohnen kein Einzelfall"

Archivmeldung vom 06.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk geht nicht davon, dass die massenhafte Speicherung von personenbezogenen Daten von Mietern wie Fall der Deutsche Wohnen ein Einzelfall ist. "Aus unserer Aufsichtspraxis ergibt sich, dass es massive Speicherung von Daten häufiger gibt. Unternehmen machen sich oft wenig Gedanken darum, ob es einen Grund gibt, diese Daten zu speichern", sagte Smoltczyk dem Tagesspiegel.

Smoltczyk hat gegen den Wohnungskonzern Deutsche Wohnen ein Rekordbußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung erlassen. Zwar seien keine Gesundheitsdaten betroffen und es seien auch keine Daten weitergegeben worden. "Trotzdem sind das aber persönliche Daten in erheblicher Menge. Das System liefert Einblicke in die Leben vieler Menschen. Sie können erkennen, wer mit wem zusammenlebt, welche Ausbildung jemand hat oder wo er zuvor gewohnt hat. Das sind Dinge des täglichen Lebens, die wir nicht so einfach teilen würden."

Die Deutsche Wohnen habe bei der Speicherung der Mieterdaten auf Nummer sicher gehen wollen, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Das Unternehmen habe es aber versäumt, für personenbezogen Daten bestimmte Löschfristen einzuhalten. Nach einer Beschwerde sei das Unternehmen 2017 kontrolliert worden. Dabei sei aufgefallen, dass die Speicherpraxis des Unternehmens nicht Vorgaben entspricht. "Unsere Juristen und Techniker haben das monatelang ausgewertet. Ein Kraftakt", sagte die Datenschutzbeauftragte. Zur Höhe der Strafe sagte Smoltczyk: "Wir haben uns streng nach dem Gesetz gerichtet. Die Strafen sollen wirksam, angemessen und abschreckend sein."

Es handle sich um einen mittelschweren Fall. "Belastend hat sich ausgewirkt, dass die Deutsche Wohnen die Archivstruktur bewusst angelegt hatte und die betroffenen Daten über einen langen Zeitraum unzulässig verarbeitet wurden", sagte Smoltczyk. "Bußgeldmildernd haben wir berücksichtigt, dass das Unternehmen zumindest formal mit uns zusammengearbeitet hat. Außerdem wurden die Daten wie gesagt nicht an Dritte weitergereicht." Die Berliner Datenschutzbeauftragte riet Betroffenen, sich "direkt an die Deutsche Wohnen zu wenden und die vom Gesetz gegebenen Auskunftsrechte geltend zu machen".

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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