Zollfahnder können Internettelefonate belauschen
Archivmeldung vom 09.10.2010
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Freigeschaltet durch Fabian PittichAuch bei verschlüsselten Internettelefonaten kann die Zollfahndung im Verdachtsfall mithören. Das gilt unter anderem für Gespräche, die über den beliebten Anbieter Skype geführt werden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe. Wie das Finanzministerium jetzt auf Anfrage der FDP einräumte, kommt dafür die umstrittene "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" ("Quellen- TKÜ") zum Einsatz.
Die Ermittler spielen dabei auf den Rechner von Verdächtigen heimlich ein Programm zum Mitlauschen auf. Dazu benötigen sie eine richterliche Anordnung. "Mittels einer speziell entwickelten Software können solche Gesprächsinhalte, noch bevor sie verschlüsselt werden, auf einen bestimmten Server ausgeleitet werden", schreibt der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Koschyk in seiner Antwort. Diese Überwachung beziehe sich "ausschließlich auf Daten aus laufenden Kommunikationsvorgängen" und stehe damit im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Online-Durchsuchung. Die FDP sieht das anders. Die Verfassungsrichter hätten deutlich gemacht, dass schon mit der Quellen-TKÜ die entscheidende Hürde genommen sei, das System insgesamt auszuspähen, sagt die innenpolitische Sprecherin, Gisela Piltz.
Quelle: dts Nachrichtenagentur