Kostenfalle "eu.domain"
Archivmeldung vom 18.04.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSeit dem 7. April darf jedermann Domainnamen mit der Länderkennung "eu" registrieren lassen. Doch das kann teuer werden. Sichert man sich einen Domainnamen, der sich auf eine eingetragene Marke oder eine berühmte Persönlichkeit bezieht, können die Inhaber dieser Marke bzw. dieses Namens Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Es droht die Herausgabe der
Domain an den Berechtigten sowie Abmahnkosten zwischen 1000 und 2000
Euro. Im schlimmsten Fall kommen Schadensersatzansprüche für
entgangene Lizenzgebühren hinzu. "Um böse Überraschungen zu
vermeiden, sollte vor Anmeldung einer eu.-Domain unbedingt eine
Marken- und Firmenrecherche durchgeführt werden", empfiehlt der
Hamburger Medienrechtler Dr. Ralph Graef von der Kanzlei "Unverzagt
von Have" (www.unverzagtvonhave.com).
Öffentliche Körperschaften, Markeninhaber und Inhaber von
Geschäftsbezeichnungen oder Werktiteln hatten vier Monate lang Zeit,
sich ihre Domains mit der ".eu" Länderkennung zu reservieren. Doch
nicht alle Berechtigten haben an der komplizierten und teuren
Registrierungsprozedur (Sunrise I und II) teilgenommen. Viele Domains
lassen sich deshalb noch reservieren. Wer sich nun Namen von
berühmten Persönlichkeiten wie hapekerkeling.eu, oliverkahn.eu, von
berühmten Titeln und Werktiteln wie pippi.eu, sams.eu oder von
berühmten Marken reserviert, riskiert ein teures Abmahnverfahren. Ob
mit Bindestrich oder ohne, ob falsch geschrieben oder mit Zusätzen
versehen - jede Variante, die für Besuche (sog. traffic) auf der
Internetseite sorgt und damit Umsatz im Internet generiert, kann
betroffen sein.
Graef, der berühmte Persönlichkeiten, Autoren und Schauspieler
sowie Inhaber von Premiummarken vertritt, hat bereits erste Fälle von
eu-Domaingrabbing (d.h. missbräuchliches Resevieren einer
Internetdomain) gefunden. "Ich bin angewiesen, gegen jede Form der
Rufausbeutung konsequent vorzugehen, um die Rechte unserer Mandanten
zu schützen. Daher empfehle ich dringend, sich vor der Reservierung
der Domain genau abzusichern, denn Unwissenheit schützt nicht vor
Unterlassungsansprüchen und teuren Gebühren."
Quelle: Pressemitteilung Dr. Ralph Oliver Graef