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Endlich „Game Over“ für betrügende PC-Spieler?

Archivmeldung vom 04.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Einmal der strahlende Held sein und als Zauberer gegen das Böse kämpfen? In Online-Rollenspielen wie World of Warcraft (WoW) kein Problem. Der Spieler übernimmt die Rolle von Magiern oder Rittern, kämpft mit mächtigen Zaubern und Schwertern gegen Monster und sucht wertvolle Schätze. Doch nur wer genug Erfahrungspunkte sammelt, hat Erfolg. Das kostet aber viel Zeit.

Wie die Zeitschrift COMPUTER BILD SPIELE berichtet, sparen sich immer mehr Betrüger (Cheater) diesen Aufwand und schummeln, indem sie chinesische Profis für sich spielen lassen oder bei eBay extrastarke Zaubersprüche kaufen.

Blizzard und andere Betreiber beliebter Onlinespiele verbieten in ihren Nutzungsbedingungen (AGB) Hilfsmittel sowie den Weiterverkauf von Spielfiguren und sperren ohne Vorwarnung die Benutzerkonten von Cheatern. In Deutschland müssen Kunden schon vor dem Produktkauf die AGB einsehen können. Wer aber zum Beispiel WoW spielen will, sieht diese erst bei der Installation – ein Vorteil für Cheater: „Das ist in kaufrechtlicher Hinsicht jedoch zu spät“, meint der Hamburger Anwalt Stephan Mathé gegenüber COMPUTER BILD SPIELE und ergänzt: „Die AGB dürfen keine überraschenden Klauseln enthalten, also Spielregeln, mit denen der Spieler nicht rechnen muss.“

Gehört das Verbot von Zusatzprogrammen zu diesen überraschenden Klauseln? Dürfen virtuelle Gegenstände aus Spielen weiterverkauft werden? Der Frankfurter Anwalt Andreas Lober meint zu WoW, dass beispielsweise der etablierte Handel mit Gegenständen aus dem Spiel eigentlich keinerlei negative Konsequenzen nach sich ziehen würde. Laut Mathé müssen die Betreiber zudem begründen, wieso sie ein Konto sperren und dem Kunden die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Lober interpretiert die unsichere Rechtslage so: „Wenn Blizzard wirklich Erfolgsaussichten sehen würde für die Durchsetzung des Verbotes, mit Gold, Items oder Accounts zu handeln, […] hätte die Firma längst etwas gegen diverse Handelsplattformen […] unternommen.“

Quelle: COMPUTER BILD SPIELE


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