Gericht verbietet iPhone-Reklame
Archivmeldung vom 28.07.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakEin deutsches Gericht hat die Werbung von T-Mobile für einen iPhone-Tarif verboten. Die Richter fanden die Reklame für einen Apple-Handy-Vertrag irreführend, weil sie "einen freien Internet-Zugang mit unbegrenzter Datenflatrate" verspricht.
Geklagt hatte der Düsseldorfer Internet-Telefonie-Anbieter Indigo Networks. Das Unternehmen betreibt das Voice-over-IP-System Sipgate - und reagierte mit der Klage auf eine Abmahnung durch die Anwälte von T-Mobile.Das Hamburger Landgericht folgte der Argumentation der Rechtsvertreter von Indigo und erklärte die Werbung der Deutschen Telekom für das Apple-Handy für unzulässig. Der iPhone-Tarif "Complete" dürfe nicht mehr mit "freiem Internet-Zugang mit unbegrenzter Datenflatrate" beworben werden, befand das Gericht (Aktenzeichen: 315 O 360/08).
Indigo Networks hatte erfolgreich moniert, dass der Internet-Zugang eben nicht frei sei, weil etwa die Internet-Telefonie und das Chatten nicht erlaubt seien. Zudem werde die Bandbreite des Internet-Zugangs ab einem bestimmten Datenvolumen beschränkt. Auch der sichere Zugriff auf geschützte Unternehmensdaten mittels sogenannter VPN-Tunnels sei mit dem T-Mobile-Vertrag nicht erlaubt.
Zuvor war T-Mobile gerichtlich gegen Sipgate vorgegangen, weil die Software auch für das iPhone angeboten worden war. Damit lassen sich kostenlose oder sehr günstige Internet-Telefonate führen, sobald das Telefon in einem W-Lan angemeldet ist, also drahtlosen Internet-Zugang auf anderem Weg als über ein Mobilfunknetz hat. T-Mobile hatte Sipgate vor etwa zwei Wochen abmahnen lassen - nun schlug der VoiP-Anbieter zurück.
"Schon bei einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs verlangsamt T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit eines iPhone-Kunden. Im Ergebnis sind damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internet-Radios oder andere Videofilmestreams, gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar", argumentierte Indigo.