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"Recht auf Vergessenwerden": Google befragt Experten in Berlin

Archivmeldung vom 14.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: pixelio.de, Alexander Klaus
Bild: pixelio.de, Alexander Klaus

In Berlin hat am Dienstag ein von Google bestellter Expertenrat Vertreter verschiedener Institutionen zum sogenannten "Recht auf Vergessenwerden" in einer öffentlichen Sitzung befragt. Dazu gehörten unter anderem Repräsentanten von Reporter ohne Grenzen, Bitkom, vom Verbraucherzentrale Bundesverband und mehrere Juristen. Kern der Debatte ist die Frage eines Abwägens zwischen Persönlichkeitsrechten und dem Recht der Öffentlichkeit auf Information, die Frage, ob es ein "Recht auf Vergessenwerden" überhaupt gibt und welche Pflichten einer Suchmaschine dabei zukommen.

Die öffentliche Befragung in Berlin, zu der nur einige Dutzend interessierte Zuschauer gekommen waren, war nur eine Etappe in einer Serie von ähnlichen Veranstaltungen in verschiedenen europäischen Städten. Der Expertenrat, zu dem auch der Google-Vorstandsvorsitzende Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales und Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gehören, will nach Abschluss der Europa-Tour im November einen Abschlussbericht veröffentlichen.

Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach Personen nach europäischem Recht die Entfernung von Ergebnissen bei Suchmaschinen wie Google beantragen können, wenn ihr Name Teil der Suchanfrage ist.

Letzte Woche war bekannt geworden, dass Google in den zurückliegenden fünf Monaten über 140.000 Ersuchen nach dem EuGH-Urteil bekommen hat, die rund eine halbe Million Internetadressen betrafen. In knapp 42 Prozent aller Fälle entfernte die Suchmaschine schließlich die betreffenden Links aus den Suchergebnissen, informierte aber gleichzeitig die entsprechenden Seitenbetreiber. Diese gehen nicht selten dazu über, den Vorgang ihrerseits publik zu machen, was dann oft zu neuen Suchtreffern für den betreffenden Namen führt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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