Postbank schiebt „Phishing" einen Riegel vor
Archivmeldung vom 08.08.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Postbank will Betrügern im Internet das Handwerk legen. Mit immer neuen Wellen haben Kriminelle in den vergangenen Monaten versucht, von Online-Bankern deren Transaktionsnummern (TAN)zu ergaunern. Damit soll jetzt Schluss sein: Die Postbank führt als erste Großbank ab 8. August die so genannte indizierte Transaktionsnummer (iTAN) ein.
Der Vorteil: Während die Bank heute
eine beliebige TAN aus der Liste akzeptiert, gibt sie dem Kunden ab
sofort den Einsatz einer bestimmten TAN vor. Selbst wenn die Betrüger
in Besitz dieser iTAN gelangen, ist sie wertlos. Denn bei der
nächsten Online-Buchung verlangt der Bankrechner eine andere iTAN.
Nach wie vor gilt aber, so die Postbank, dass die Kunden ihre Daten
nicht preisgeben dürfen, wenn sie von Betrügern dazu aufgefordert
werden. Banken verlangen niemals von ihren Kunden persönliche Daten
auf einer unsicheren Seite einzugeben. Darüber hinaus rät die
Postbank dringend dazu, Viren-Scanner und Firewall einzusetzen sowie
die Updates des Betriebssystems anzunehmen, um das Eindringen von so
genannten Trojanern zu verhindern.
Mobile TAN wird ausgeweitet
Die mobile TAN (mTAN), seit 2003 bereits im Privatkundenportal
„Postbank direkt" im Einsatz, kann ab sofort auch im klassischen
Online-Banking genutzt werden. Die mTAN zeichnet sich durch eine hohe
Flexibilität und größtmöglichen Schutz vor Betrügern aus. Erst bei
der Auftragsfreigabe wird die mTAN vom Online-Banking erzeugt und dem
Kunden mittels SMS aufs Handy gesandt. Die mTAN ist nur für die
angeforderte Überweisung und nur für kurze Zeit gültig. Damit ist sie
für Betrüger wertlos.
Weitere Sicherheitsfunktionen
Neu ist auch das individuell absenkbare Überweisungslimit. Während
bisher einheitlich ein Höchstbetrag von 3000 EUR pro Überweisung
galt, kann jetzt jeder Kunde sein eigenes Limit einstellen und
jederzeit ändern. Neue TAN-Listen, die der Kunde per Post erhält,
sind erst nach Aktivierung gültig. Dazu schaltet man im
Online-Banking mit einer TAN der alten Liste die neue Liste frei. Die
Aktivierungspflicht schließt das Risiko des Postversands aus. Neu ist
auch die jederzeitige Anzeige des Sicherheitsstatus im
Online-Banking. Auf einen Blick sieht der Kunde, wann er das letzte
Mal im Konto war, wie viele TANs er noch hat und welche Services
aktiviert wurden.
So funktioniert die iTAN
Bisher konnten Aufträge im Online-Banking mit einer beliebigen TAN
aus der Liste mit 100 TANs erteilt werden. Jetzt verlangt das
Online-Banking eine bestimmte TAN aus der Liste, zum Beispiel die TAN
mit der laufenden Nummer 70. Nur diese indizierte TAN ist in diesem
Moment gültig, jede andere TAN ist für den Auftrag ungültig. Damit
wird das Konzept der Phisher durchkreuzt, Kunden durch gefälschte
eMails zur Preisgabe von TANs zu überlisten. Wer versucht, mit einer
ergaunerten TAN eine betrügerische Überweisung zu veranlassen,
scheitert jetzt am sichereren iTAN Verfahren.
Alle Online-Kunden erhalten nach und nach automatisch neue
TAN-Listen zugesandt. Jeder TAN-Liste liegt auch eine Broschüre bei,
die das neue Verfahren noch einmal ausführlich erläutert. Bis zur
Zusendung der neuen TAN-Listen können die alten TAN-Listen wie
gewohnt weiter genutzt werden. Wer nicht warten will, kann die neue
TAN-Liste selbst anfordern. Dazu wählt man im Online-Banking den
Menüpunkt „Einstellungen", „Neue TAN-Liste bestellen" aus. Die
Umstellung ist für die Kunden kostenfrei. Von der Änderung nicht
betroffen sind die Online-PINs der Kunden.
Quelle: Pressemitteilung Postbank