Teurer Spaß trotz Telefonflatrate
Archivmeldung vom 23.01.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Telefongebühren sind seit Jahren im Sinkflug, nur bei 01805-Rufnummern haben die Anbieter die Preise saftig erhöht. Damit ist ein Anruf beim Versandhaus oder Handwerker häufig teurer als nach Rio de Janeiro oder Bangkok, berichtet das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe.
Zu Beginn des Jahres stiegen die Gebühren für 01805-
Rufnummern um satte 16,6 Prozent und kosten damit aus
dem Festnetz 14 Cent pro Minute. Das hat zur Folge,
dass inzwischen sogar Handys aus dem Festnetz günstiger
zu erreichen sind als viele große Firmen. Selbst
Patienten in Krankenhäusern kann man immer häufiger
ausschließlich über 01805-Rufnummern anrufen - vom
Handy aus übrigens für 70 Cent pro Minute.
Eigentlich sollen sich Anrufer und der Angerufene
die Gebühren bei 01805-Nummern teilen. "In der Praxis ist
es aber leider so, dass die Unternehmen in Kooperation
mit den Anschlussanbietern auf die eine oder andere
Weise daran mitverdienen", so c't-Redakteur Urs Mansmann.
"Das verführt dazu, dass die Kunden häufig unnötig lange
in einer Warteschleife festgehalten werden."
Die hohen Gebühren sind insbesondere für Flatrate-Kunden
ärgerlich, sind sie doch in der Pauschale nicht enthalten.
Wer also hofft, mit einer Telefonflatrate günstig Kontakt
zum Familienmitglied halten zu können, das gerade in
einer Kurklinik verweilt, wird verärgert feststellen,
dass eben diese Nummern nicht abgedeckt sind. Auch
Sparvorwahlen können die Minutenpreise nicht reduzieren.
Nur wer über das Internet die Festnetznummer, die
hinter jedem 01805-Anschluss steht, herausfindet,
kann darüber einen günstigen Anruf tätigen.
Auch bei anderen Vorwahlen klingelt die Kasse: Einige
Service-Hotlines erreicht man über 0900-Nummern. Bis
zu 3 Euro pro Minute können die Anbieter verlangen.
Allerdings dürfen sie die Kosten erst nach der
Gebührenansage abrechnen. Die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen hat allerdings herausgefunden,
dass rund die Hälfte der Anbieter die gesetzliche
Vorschrift nicht ganz genau nehmen und bereits
vorher mit der Gebührenzählung beginnen. (uma)
Quelle: Pressemitteilung c't