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Datenschützerin: Facebook-Fanpages zu "trackingfreien Zonen" machen

Archivmeldung vom 12.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Facebook (Symbolbild)
Facebook (Symbolbild)

Bild: pixabay.com, Alexas_Fotos/joshborup

Die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen, hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Datenschutzstreit um Facebook-Fanpages begrüßt und den US-Internetkonzern zum Handeln aufgefordert. Datenschutzkonformität sei "keine Nettigkeit, sondern ein Muss", sagte Hansen, deren Haus den Musterfall ins Rollen gebracht hatte, dem "Handelsblatt".

Hansen weiter: "Hier erwarte ich, dass sich Facebook bewegt." Denkbar wären etwa Fanpages "als trackingfreien Zonen, in denen keine Daten über die Nutzer gesammelt werden", so Hansen. "In jedem Fall ist aber mehr Transparenz nötig, damit verständlich und überprüfbar wird, welche Daten auf welcher Rechtsgrundlage wie verarbeitet werden." Hansen sieht nach der "klaren" Entscheidung der Leipziger Richter auch die Betreiber von Fanseiten in der Pflicht.

"Jede Organisation, ob Unternehmen oder Behörde, die Facebook-Fanpages betreiben will, ist nun aufgefordert, von Facebook die Datenschutzkonformität für die mit dem Betrieb dieser Fanpages verbundene Datenverarbeitung einzufordern", sagte die Datenschützerin. Denn nach der Entscheidung des obersten Gerichts seien diese Organisationen in Sachen Fanpages "gemeinsam mit Facebook verantwortlich". Gelassen sieht Hansen, dass die Richter nicht entschieden haben, ob die Datenverarbeitung im konkreten Fall tatsächlich rechtswidrig war und sich deshalb das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein erneut damit befassen muss. "Das bedeutet für die Gegenwart und Zukunft keine Einschränkung, denn ohnehin ist nun die gesamte Datenverarbeitung auf Basis der neuen Rechtslage, nämlich der Datenschutz-Grundverordnung, zu prüfen", so Hansen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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