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BKA-Präsident Münch fordert Auskunftspflicht für Internet-Anbieter

Archivmeldung vom 27.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Antje Delater / pixelio.de
Bild: Antje Delater / pixelio.de

Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, fordert, dass Internet-Anbieter den deutschen Strafverfolgungsbehörden über Rechtsverstöße Auskunft geben müssen. Nötig sei eine klare Regelung, dass Straftaten, die nach deutschem Recht verfolgbar sind, auch in Deutschland angezeigt werden, sagte Münch im Inforadio vom rbb.

In einem öffentlichen Raum - sei er digital oder analog - müssten bestimmte Umgangsformen gelten. Deshalb müssten Beleidigung, Bedrohung und üble Nachrede im Netz Konsequenzen haben.

"Es ist ja so, dass wenn wir als Polizei Anfragen haben, dann stellen wir die an die Dienste-Anbieter. Einige sind sehr auskunftsbereit, arbeiten sehr kooperativ mit uns zusammen, andere eher nicht; das hängt auch immer ab vom Gegenstand. Es hängt weiterhin davon ab, wo der Sitz ist dieser Unternehmen. Und ob das an dem Sitz der Unternehmen auch strafrechtlich verfolgt wird. Damit haben wir gerade im rechten Spektrum Schwierigkeiten. Insofern braucht es eine klare Regelung, dass Straftaten, die nach deutschem Recht verfolgbar sind, auch hier dann angezeigt werden. Und es bedarf einer klaren Auskunftspflicht für die Dienste-Anbieter gegenüber den deutschen Strafverfolgungsbehörden. Da sind sich Polizei und Justiz in Deutschland auch einig. Und ich bin froh, dass das ganze Paket jetzt auch so auf dem Weg ist."

BKA-Präsident Münch fügte hinzu: "Wir können nicht alle und jeden schützen. Das muss, glaube ich, klar sein. Der Personenschutz reicht nicht bis in jeden Winkel. Aber ich glaube, dass wir gerade dieses bedrohliche Verhalten im Netz in den nächsten Jahren werden verändern können. Wenn wir auch klarmachen, dass so etwas Konsequenzen hat, dann verändert sich Verhalten. Wir werden vielleicht nicht ihre Geisteshaltung ändern können, aber es muss auch klar sein, dass in einem öffentlichen Raum - sei es digital oder analog - bestimmte Umgangsform gelten müssen und nicht überschritten werden. Und deshalb: Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede im Netz muss Konsequenzen haben. Und ich glaube, dass das subjektive Sicherheitsgefühl sehr stark stärken kann. Und wir werden mit den anderen Maßnahmen, die ich geschildert habe - personenzentrierte Ansätze, intensive Ermittlungen auch für Netzwerke - dafür sorgen müssen, dass wir die Szene insgesamt im Griff behalten und besser in den Griff bekommen."

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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