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Kein deutscher Webstatistik-Dienst ist uneingeschränkt gesetzeskonform

Archivmeldung vom 29.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / PIXELIO
Bild: Rainer Sturm / PIXELIO

Die Datenschutz- und IT-Sicherheitsspezialisten von Xamit haben die in Deutschland populärsten Webstatistik-Dienstleister untersucht, ob sie eine rechtskonforme Webstatistik anbieten. Das Ergebnis ist ernüchternd: eTracker ist der einzige Webstatistik-Dienst, der in Deutschland legal genutzt werden kann - dies aber auch erst nach individuellen Anpassungen.

Im Rahmen der Studie "Webstatistiken im Test - Welcher Dienst ist in Deutschland legal?" wurden außerdem Google Analytics, WiredMinds, StatCounter und Stats4Free untersucht. Datenschutzbestimmungen werden von den genannten Anbietern systematisch außer Acht gelassen und auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Grundlage eines Dienstleistervertrages entsprechen durchweg nicht den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. 

"Webseitenbetreiber verlassen sich gemeinhin auf die Seriosität ihrer Dienstleister, denn Webstatistiken zu erstellen ist ein Massengeschäft", sagt Dr. Niels Lepperhoff, Geschäftsführer der Xamit Bewertungsgesellschaft mbH in Düsseldorf und Co-Autor der Studie. "Individuelle Verhandlungen finden nur in Ausnahmefällen statt. Deshalb sind Betreiber bei der Auswahl ihres Dienstleisters darauf angewiesen, dass dieser in seinem Angebot von vornherein eine gesetzeskonforme Leistung bereitstellt." Besonders prekär ist, dass nicht die Dienstleister, sondern die Nutzer der Dienste für die Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorschriften mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro belegt werden können. Lediglich eTracker, der bei etwa zehn Prozent der deutschen Webseiten eingesetzt wird, ermöglicht eine legale Reichweitenmessung. Dazu müssen jedoch entsprechende Datenschutzoptionen durch den Betreiber eingestellt werden. Alle übrigen Dienstleister stolpern insbesondere über die Nutzung von unverkürzten IP-Nummern und eine fehlende Widerspruchsmöglichkeit gegen die Profilbildung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller gestesteten Anbieter erfüllen nicht die Anforderungen des Gesetzgebers an eine Auftragsdatenverarbeitung. Betreiber müssen deshalb Individualverträge abschließen oder eine Umgestaltung sämtlicher Standardverträge bzw. der AGB fordern. "Webseitenbetreiber, die ihrem Statistik-Dienstleister blind vertrauen, verletzen heute in 90 Prozent der Fälle datenschutzrechtliche Vorschriften. Das kann teuer werden", erklärt Dr. Niels Lepperhoff. "Für Webstatistik-Dienstleister besteht deshalb dringender Handlungsbedarf, um ihre Kunden zu schützen."

Den Bewertungsmaßstab für die Webstatistik-Dienste bildeten die Kriterien im Beschluss des Düsseldorfer Kreises über die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten vom 26./27. November 2009. Der Beschluss nennt Informationspflichten der Betreiber, technische und organisatorische Anforderungen an Statistik-dienstleister und Anforderungen an den Vertrag zwischen Webseiten-Betreiber und Statistik-Dienstleister.

Die vollständige Xamit Studie steht ab sofort zum kostenlosen Download unter www.xamit-leistungen.de/Studien_und_Tests/index.php bereit. Neben den detaillierten Untersuchungsergebnissen sind darin auch weitere Informationen und eine Checkliste zur gesetzeskonformen Gestaltung von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG enthalten.

Quelle: Xamit

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