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Microsoft verstiess vorsätzlich gegen das Patent von i4i - dauerhafte Verfügung gegen Word

Archivmeldung vom 16.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Am 11. August 2009 erliess der Herr Vorsitzende Leonard Davis am US-Bundesgericht für den Bezirk Texas, Tyler Division, ein rechtskräftiges Urteil in Sachen i4i versus Microsoft Corporation. Darin wurde ein Schaden von über 290 Millionen US-Dollar zugunsten von i4i zuerkannt, sowie eine dauerhafte Verfügung zu Lasten des Beklagten Microsoft verhängt.

Gegenstand ist Microsofts Vertrieb des Flaggschiff-Produkts Word in den Vereinigten Staaten, sollte es nicht das kundenspezifische XML entfernen, das die US-Patente Nr. 5.787.449 von i4i verletzt.

Im Anschluss an das rechtskräftige Urteil reichte Microsoft einen Eilantrag ein. In diesem wird ausgeführt, dass der Vertrieb von Word in den USA möglicherweise gestoppt werden müsse. Dies gelte ausserdem für die komplette Suite an Softwareprogrammen namens Office, und zwar solange, bis die unternehmenseigenen Produkte neu gestaltet worden seien, um die kundenspezifische Markup-Sprache XML zu entfernen. Ferner hiess es, dass im Hinblick auf die eigenen Vertriebshändler, darunter Best Buy und Erstausrüster wie HP und Dell, massive Umsatzeinbrüche nicht ausgeschlossen werden können. Sowohl Dell als auch HP haben gleichermassen eine schwere Belastung geltend gemacht, sollte die einstweilige Verfügung aufrecht erhalten werden, und hat beim Berufungsgericht bereits Amicus-Schriftsätze eingereicht. Das Berufungsgericht hat einen Aufschub für die anhängige Beschwerde gegen die einstweilige Verfügung gewährt und zudem die Berufungsverhandlung auf den 23. September 2009 in Washington D.C. terminiert.

Loudon Owen, Chairman von i4i: "Wir sind der festen Überzeugung, dass der US-Bundesgerichtshof für Bundesbezirke die richtige Entscheidung nach Lage der Dinge getroffen hat. Wir sind zuversichtlich, dass i4i der Berufung des Beklagten Microsoft Stand halten wird. Dis ist ein äusserst wichtiger Fall für Erfinder und wachstumsstarke Unternehmen die - genau wie i4i - durch die vorsätzliche Verletzung ihrer Patente seitens Mitbewerbern Schaden erleiden; und zwar insbesondere dann, wenn diese Mitbewerber so gross und mächtig sind wie Microsoft."

Owen fährt fort: "Natürlich stehen uns nicht die gigantischen Finanzmittel von Microsoft zur Verfügung. Allerdings geniesst i4i die "Fairness Protection" der US-amerikanischen Justiz. Microsoft steht nicht über dem Gesetz. Es hat kein Rechte, eine private Enteignung der patentierten Erfindung von i4i vorzunehmen."

Quelle: McLean Watson and i4i

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