Gericht bestätigt Stopp der "Kölner Branchen" wegen Datenklau
Archivmeldung vom 18.10.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Landgericht Köln hat am 14. Oktober 2005 seinen Beschluss vom 12. September 2005 bestätigt, mit dem den Herausgeberinnen der "Kölner Branchen" und "Bonner Branchen" - der Kölner Branchen Verlags-GmbH und der Schmidt Media GmbH - durch Einstweilige Verfügung verboten wurde, ihre aktuellen Branchenverzeichnisse weiter zu veröffentlichen und zu verteilen.
Damit hat das Gericht die Urheberrechtsverletzungen der
vorgenannten Verlage bestätigt.
Bei der Gerichtsverhandlung am 30. September 2005 wurde von den
Vertretern der vorgenannten Verlagsgesellschaften nach eigenen
Angaben bestätigt, dass sie Teilnehmerdaten aus der CD-ROM
"klickident" ausgelesen und teilweise in die Datenbestände ihrer
Branchenverzeichnisse eingebracht haben. Darin sah das Gericht eine
Urheberrechtsverletzung, da die CD-ROM "klickident" in der
Bundesrepublik Deutschland nicht vertrieben und eingesetzt werden
darf. Diese Tatsache war in Branchenkreisen allgemein bekannt.
Quelle: Pressemitteilung Greven's Adreßbuch-Verlag Köln GmbH