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Gib Eifersucht keine Chance

Archivmeldung vom 27.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Die Handy-Ortung ist in den letzten Tagen in die Kritik geraten. Ursprünglich als Dienst für besorgte Eltern gedacht, missbrauchen viele eifersüchtige Partner die Peilungstechnologie zur Überwachung. Dem haben die Netzbetreiber mittlerweile einen Riegel vorgeschoben.

Eigentlich sind die kostenpflichtigen Handy-Ortungsdienste aus dem Internet eine praktische Sache: Wer sich auf den Notfall vorbereitet hat und sein Handy rechtzeitig anmeldet, kann es bei Verlust oder Diebstahl einfacher wiederfinden. Oder aber man kann überwachen, wo sich das Kind oder die senilen Großeltern gerade aufhalten.

Dafür löst man einfach eine Suchanfrage aus, das Handy wird angefunkt und man erhält eine mehr oder weniger genaue Standortangabe. Denn der Mobilfunkbetreiber kann bestimmen, mit welcher Mobilfunkantenne das Handy gerade im Kontakt steht. In der Stadt, wo das Sendernetz deutlich enger ist, sind genauere Ortsangaben möglich als auf dem Land, wo die Antennen weiter verstreut sind.

Wie mit allen praktischen Technologien wird auch die Handy-Ortung gern missbraucht, zum Beispiel von eifersüchtigen Liebhabern. Wer seinen Ehepartner ohne dessen Einverständnis überwachen lässt, macht sich streng genommen strafbar, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Das Problem sind nach Meinung der Experten zu lockere Regelungen beim Einverständnis.

Für eine Handy-Ortung, wie sie von vielen Anbietern im Internet angeboten wird, muss der Gesuchte zunächst seine Einwilligung geben. Dafür reicht aber derzeit eine simple SMS. Die könne aber «gefälscht werden und beweist nicht, dass sich auch wirklich vom Inhaber des Handys stammt», erklärte die Verbraucherschützerin Beate Scharf.

Sicherlich ist es noch zu einfach, die Zustimmung des zu Überwachenden zu fälschen - das räumen unter der Hand sogar die Mobilfunkbetreiber ein. Denn die Bestätigung der Anmeldung erfolgt per SMS über das Handy des zu Ortenden. Gut vorstellbar, dass sich der eifersüchtige Ehemann oder die eifersüchtige Ehefrau schnell das Partner-Handy greift und die Bestätigung heimlich abschickt.

Die Kritik, dass die Handy-Ortung problemlos missbraucht werden kann, weisen die Mobilfunkbetreiber jedoch geschlossen von sich. «Wir haben in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundes eine effektive Sicherheitslösung eingeführt», sagte der E-Plus-Sprecher Jörg Borm gegenüber news.de.

So verlangt der Mobilfunkbetreiber von den Ortungsanbietern, dass der Überwachte per SMS gewarnt wird, nachdem er angepeilt wurde. «Das muss mindestens einmal alle zehn Ortungsaufträge geschehen und wird per Zufallsprinzip ausgelöst», erklärte Vodfone-Sprecher Dirk Ellenbeck. Somit könne der eifersüchtige Partner nie sicher sein, dass der Ortungsversuch nicht auffliegt und er oder sie sich unangenehmen Fragen stellen müsse, fügte E-Plus-Sprecher Borm hinzu.

Erstmals zum Einsatz kam diese Sicherheitsvorkehrung bei T-Mobile im Jahr 2008. «Wir haben unseren Kunden gegenüber auch ein Stück weit eine Sorgfaltspflicht, hier Missbrauch zu verhindern», sagte T-Mobile-Sprecher Dirk Wende. Auch O2 hat eigenen Angaben zufolge dieses System eingerichtet.

Der Politik und den Verbraucherverbänden gehen die selbst auferlegten Bestimmungen der Mobilfunkbranche noch nicht weit genug. So hofft die sächsische Verbraucherschützerin Scharf auf Pläne der Bundesregierung, die Zustimmung zur Handy-Ortung künftig nur noch schriftlich anzuerkennen. Ein entsprechender Kabinettsbeschluss zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde Ende Oktober gefasst. Die Neuregelung sieht auch vor, dass künftig der oder die Gesuchte spätestens nach der fünften erfolgten Ortung informiert wird.

Verteidigt werden die Ortungsangebote vom Internetbranchenverband Bitkom. So würden mittlerweile bereits zehntausende Eltern die Ortungsdienste nutzen, um die Handys und damit den Aufenthaltsort ihrer Kinder lokalisieren zu können. Der Verband erinnerte daran, dass jährlich mehr als 50.000 Kinder und Jugendliche vermisst gemeldet würden. «Mit der Möglichkeit der Handy-Ortung können Eltern und Kinder einen Sicherheitsgewinn realisieren», erklärte Präsidiumsmitglied Dieter Kempf.

Jedes zweite Kind zwischen sechs und 13 Jahren (52 Prozent) besitze bereits ein eigenes Mobiltelefon, teilte der Verband unter Berufung auf eine Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest mit. Etwa jedes sechste Mobiltelefon (17 Prozent) sei mit einer GPS-Ortungsfunktion ausgerüstet.

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