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Google Street View: Schlappe in Späh-Prozess

Archivmeldung vom 14.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Google-Fuhrpark: Unternehmen klaut private Daten. Bild: tina0361, pixelio.de
Google-Fuhrpark: Unternehmen klaut private Daten. Bild: tina0361, pixelio.de

Googles Spähaktion im Rahmen der Kartografierung für Street View ist illegal, so die Entscheidung des Berufungsgerichtes in San Francisco, Kalifornien. Der weltgrößte Suchmaschinen-Dienst hatte bei seinen Rundfahrten WLAN-Passwörter und E-Mails abgefangen.

"Die Datensätze, die Google in unverschlüsselten WLAN-Netzwerken abgefangen hat, beinhalten E-Mails, Nutzernamen, Passwörter, Fotos und Dokumente", beschreibt Marc Rotenberg, Vorstand des Electronic Privacy Information Center. "Auch wenn es normal sein mag, dass sich Privatpersonen in das unverschlüsselte Netzwerk des Nachbarn einklinken: Sie horten, speichern und dekodieren dabei nicht versehentlich Daten, die in dem Netzwerk versandt werden", so Rotenberg.

Das Gericht in San Francisco hat Rotenberg zufolge klargemacht, dass der Schutz der Privatsphäre, wie er im US-Gesetz verankert ist, auch bei privaten Internetverbindungen Anwendung findet. "Nutzer sollten geschützt werden, wenn ein Unternehmen versucht, Daten abzufangen, die zuhause zwischen Laptop und Drucker wandern", erklärt der Experte.

Google will in Berufung gehen

Google will sich gegen das Urteil des Berufungsgerichtes zur Wehr setzen. Das geht aus einem Statement des Unternehmens hervor. "Wir sind von der Entscheidung des Berufungsgerichtes enttäuscht und planen derzeit, wie wir gegen das Urteil vorgehen werden", heißt es vonseiten des Konzerns.

"Solange Datenschutzverstöße in Deutschland nur zu Discount-Preisen geahndet werden können, ist die Durchsetzung des Datenschutzrechts in der digitalen Welt mit ihren hohen Missbrauchspozentialen kaum möglich", meint Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter für Hamburg. Die Datenschützer verhängten im April 2013 ein Bußgeld in Höhe von 145.000 Euro. Laut deutschem Recht sind 150.000 Euro die Obergrenze, falls die gesammelten Daten nicht fahrlässig erhoben wurden.

Quelle: www.pressetext.com/Michael Krause

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