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Detlef Schmuck: Microsoft 365 kann in Deutschland unter Bedingungen rechtskonform verwendet werden

Archivmeldung vom 29.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Microsoft 365  Logo
Microsoft 365 Logo

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Datensicherheitsexperte Detlef Schmuck, Geschäftsführer der Hamburger TeamDrive GmbH, widerspricht der von Datenschützern geäußerten Ansicht, Microsoft 365 könne in Deutschland nicht rechtskonform genutzt werden.

Zahlreiche Anwälte in Deutschland hätten die Microsoft-Software rechtskonform im Einsatz, allerdings in Kombination mit dem TeamDrive-Clouddienst, der dafür sorgt, dass alle personenbezogenen Daten hochverschlüsselt in einer deutschen Cloud und nicht in Microsofts OneDrive-Cloud abgelegt werden.

Der TeamDrive-Geschäftsführer verweist darauf, dass der Deutsche AnwaltVerein DAV unter der Bezeichnung "TeamDrive DAV" eine "DSGVO-kompatible Cloud-Lösung für die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine" anbietet, mit garantierter Speicherung auf Servern in Deutschland, die nicht unter amerikanischer Kontrolle sind. "Diese Cloud Lösung funktioniert natürlich auch mit den Microsoft Office Produkten auch aus Microsoft 365 Abonnements zusammen", sagt Detlef Schmuck, und räumt ein: "Man muss bei der Konfiguration allerdings darauf achten, dass alle schutzwürdigen Daten entweder lokal gespeichert oder in der TeamDrive-Cloud abgelegt werden. Das sollte allerdings für deutsche Behörden kein unlösbares Problem darstellen."

Er widerspricht damit dem Arbeitskreis der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK), der einen rechtskonformen Einsatz von Microsoft 365 in öffentlichen Institutionen als unmöglich eingestuft hatte. Die Programmsuite, die Produkte wie Word, Excel und PowerPoint umfasst, lasse sich laut DSK nicht in Übereinstimmung mit dem in Deutschland geltenden Datenschutzrecht verwenden. "Das gilt nicht, wenn man den zur Suite gehörenden Speicherdienst OneCloud durch TeamDrive ersetzt", stellt Detlef Schmuck klar. Der von der Hamburger Firma betriebene Clouddienst ist laut Anbieter ausdrücklich für das reibungslose und rechtskonforme Zusammenspiel mit Microsoft Office auch in unterschiedlichen Varianten wie Microsoft 365 ausgelegt.

TeamDrive gilt als "sichere Sync&Share-Software made in Germany" für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und Dokumenten, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraph 203 Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht. Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann - weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Dies ist seit Anfang 2020 sogar mit dem Datenschutzgütesiegel "EuroPriSe" bestätigt. Diese technische und rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.

Quelle: TeamDrive Systems GmbH (ots)


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