EU-Kommission droht Bundesregierung mit Verfahren wegen Vorratsdatenspeicherung
Archivmeldung vom 16.04.2011
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Freigeschaltet durch Fabian PittichDie EU-Kommission verlangt von der Bundesregierung "schnellstmöglich" ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Andernfalls droht sie mit einem Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags, wie der "Spiegel" meldet. Die Speicherung von Telekommunikationsdaten, so heißt es in einem neuen Kommissionsreport, sei "ein wertvolles Instrument" und "integraler Bestandteil" der Arbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden geworden. In manchen Fällen sei sie "unverzichtbar für die Verhinderung und Bekämpfung von Verbrechen".
Diese Einschätzungen stärken in der innenpolitischen Debatte die Position der Konservativen und der Sicherheitsbehörden, die seit Monaten ein neues deutsches Gesetz fordern. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hingegen hatte noch als Oppositionspolitikerin gegen die Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde eingelegt – und von den Karlsruher Richtern im März 2010 in weiten Teilen recht bekommen. Allerdings verwarf das Gericht nur die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie, nicht die Speichervorgabe an sich. Seither schwelt der Streit im schwarz-gelben Kabinett. Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat sich bislang mit einer Neuregelung Zeit gelassen. Sie favorisiert als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung das Einfrieren von Daten im Falle eines konkreten Verdachts ("Quick Freeze").
Diese Variante wird in der EU-Analyse jedoch als unzureichend bewertet: Die meisten Mitgliedstaaten würden sie nicht als adäquaten Ersatz sehen, heißt es. Bei ihrer Evaluierung haben die Brüsseler Beamten aber auch in der EU-Richtlinie schwere Mängel entdeckt. So sollen kürzere Speicherfristen sowie eine Reduzierung der Datenarten und zugriffsberechtigten Behörden geprüft werden. Der EU-Abgeordnete Alexander Alvaro (FDP) hält deshalb den Druck aus Brüssel, die Richtlinie trotz des offensichtlichen Änderungsbedarfs umsetzen zu müssen, für falsch. "Die Bundesregierung muss jetzt auf die Revision dieser mangelhaften Richtlinie durch die Kommission warten, wenn sie nicht einen Zustand unhaltbarer Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten herbeiführen will."
Quelle: dts Nachrichtenagentur