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Vorratsdatenspeicherung überflüssig: Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen klassische Methoden

Archivmeldung vom 08.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: escapechen / pixelio.de
Bild: escapechen / pixelio.de

Presseberichten zufolge will das Bundeskriminalamt ausgewählte Journalisten mit besonders krassen Beispielen gescheiterter Ermittlungen davon überzeugen, dass wirksame Strafverfolgung nur funktioniert, wenn die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller deutschen Bürger dauerhaft gespeichert werden. Ein interner Bericht des BKA, der an die Welt am Sonntag durchgesickert ist, spricht jedoch eine andere Sprache: Demnach wollte die Behörde 2010 nur in 701 Fällen auf Telefon- und Internetverbindungsdaten zugreifen, um bei Straftaten zu ermitteln.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 2. März bis zum 16. Juni, also das Vierteljahr, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Form der Datenspeicherung als verfassungswidrig verbot. Bleibt es bei dieser Häufigkeit, ist hochgerechnet auf zwölf Monate mit maximal 3.000 Anfragen zu rechnen - dem gegenüber stehen 6 Millionen Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr begangen und polizeilich erfasst werden. Hilfreich wären die Daten also nur bei einem halben Promill der Ermittlungsverfahren. Anders ausgedrückt: 99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus.

"Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann", erläutert Oliver Süme, Rechtsanwalt und Vorstand des eco - Verbands der deutschen Internetwirtschaft, die Enthüllung. "Das ist unverhältnismäßig und absurd - zumal es jetzt schon verfassungsgemäße und wirkungsvolle Methoden gibt, um die Identität von Telefon- und Internet-Tätern zu ermitteln."

So stehen die Verbindungsdaten von Telefonanschlüssen üblicherweise drei Monate nach dem Gespräch noch zur Verfügung. Auf diesem Wege konnten schon 2004 die Attentäter von Madrid oder 2006 die Sauerland-Terroristen überführt werden, bevor eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeführt wurde. Auch bei Internetverbindungen sichern die Provider bereits jetzt auf Anfrage der Polizei die Verbindungsdaten und stellen sie für Ermittlungen zur Verfügung.

"Wenn ein konkreter Verdacht besteht, ist es für uns selbstverständlich, dass die Internetwirtschaft die Polizei bei den Ermittlungen unterstützt. Diese Form der Zusammenarbeit gibt es täglich, und viele Straftaten konnten so aufgeklärt werden", so Süme. "Wir wehren uns jedoch gegen die Unterstellung, dass jeder Deutsche das Internet nutzt, um dabei Verbrechen zu begehen."

Quelle: eco - Vb d. dt. Internetwirtschaft e.V.

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