Keine Bußgelder wegen NetzDG-Verstößen verhängt
Archivmeldung vom 22.06.2018
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Freigeschaltet durch André OttEin halbes Jahr nach seinem Inkrafttreten hat es offenbar keine gravierenden Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG) gegeben, mit dem Betreiber von sozialen Netzwerken zur Löschung von strafbaren Inhalten verpflichtet werden. Das geht aus eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet. "Es wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt auf der Grundlage des NetzDG keine Bußgelder durch das Bundesamt für Justiz verhängt", heißt es in dem auf den 19. Juni datierten Dokument.
Das Bundesamt kann Bußgeldverfahren gegen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter einleiten, wenn es feststellt, dass gesetzliche Pflichten nicht eingehalten werden. Dazu zählt etwa, dass Netzwerkanbieter ab einer bestimmten Größe halbjährlich einen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte erstellen sowie ein wirksames Beschwerdemanagement vorhalten müssen. Die Internetunternehmen müssen zudem einen "Zustellungsbevollmächtigten" in Deutschland benannt haben, der binnen 48 Stunden auf Beschwerden reagieren soll. Verstöße gegen diese Pflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro geahndet werden.
Die medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Doris Achelwilm, reagierte mit Skepsis auf den Befund der Bundesregierung. Bei der Einführung des NetzDG sei von Befürwortern vor allem die Möglichkeit hoher Bußgelder gelobt worden. "Jetzt zeigt sich, dass die großen Provider eigentlich nichts zu fürchten haben", sagte Achelwilm dem "Handelsblatt". Stattdessen seien mit übermäßigem Löschen oder Sperren von Inhalten ("Overblocking") "Flurschäden angerichtet" worden, wie der zeitweise gesperrte Account des Satiremagazins "Titanic" zeige.
Quelle: dts Nachrichtenagentur