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BITKOM fordert Überprüfung des Abmahn-Rechts im Web

Archivmeldung vom 15.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / PIXELIO
Bild: Thorben Wengert / PIXELIO

Der Hightech-Verband BITKOM fordert, das geltende Abmahn-Recht im Internet zu überprüfen. „Dem Missbrauch von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen muss Einhalt geboten werden“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer in Berlin. Angebote von Online-Händlern würden gezielt von Anwälten und Konkurrenten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. „Viele Online-Händler können die unüberschaubaren Informationspflichten für Verbraucher auch bei gutem Willen kaum einhalten“, kritisiert Scheer.

Die angebliche Verletzung solcher Pflichten ist der Hauptgrund für Abmahnungen. „Die Anwaltsgebühren für eine erste Abmahnung sollten gedeckelt werden, um missbräuchliche Abmahnungen unattraktiver zu machen“, fordert Scheer. Nur so lasse sich verhindern, dass Anwälte systematisch abkassieren und sich Anbieter untereinander immer stärker mit juristischen Mitteln bekämpfen. Der Sachverständigenrat zum Wettbewerbsrecht im Bundesjustizministerium hat sich bereits mit dem Thema beschäftigt. In der Arbeitsgruppe ist auch der BITKOM vertreten.

Häufig werden Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht. Sie besagt, innerhalb welcher Zeit ein Online-Kunde die Ware zurückgeben darf. Der BITKOM empfiehlt Anbietern, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen. Es steht im Internet kostenfrei zur Verfügung: www.gesetze-im-internet.de/bgb-infov/BJNR034200002.html#BJNR034200002BJNG000601377. Nur mit der aktuellen Fassung vom 4. August 2009 können sich Shop-Betreiber wirksam vor Abmahnungen schützen.

Am 11. Juni tritt eine nochmals aktualisierte Fassung der Widerrufsbelehrung in Kraft. Inhaltlich ändert sich dabei nicht viel. Der Mustertext wird in das „Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch“ (EGBGB) verlagert und erlangt damit Gesetzesrang. Die künftigen Regelungen sind einsehbar unter: http://www.bmj.bund.de/files/-/3841/gesetz_verbraucherkreditrichtlinie_bundesgesetzblatt.pdf.

Bei einer Umfrage des Online-Marktplatzes eBay hatten vor kurzem sechs von zehn Händlern angegeben, dass sie in den vergangenen drei Jahren abgemahnt wurden.

2010 werden in Deutschland laut einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums 816 Milliarden Euro mit E-Commerce umgesetzt werden.

Quelle: BITKOM

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