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Internetwirtschaft fordert: Keine dritte Amtszeit für Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 17.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

2014 droht die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung: Die EU-Kommission fordert möglicherweise eine Neueinführung des ineffizienten Überwachungsinstruments - obwohl der Europäische Gerichtshof aktuell prüft, ob die Maßnahme nicht sogar auf europäischer Ebene grundrechtswidrig ist. In Deutschland würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Aufbau und Betrieb der nötigen Infrastruktur so verteuern, dass kleinere Internetprovider mit existenzbedrohenden finanziellen Belastungen zu kämpfen hätten. eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. fordert deshalb alle Parteien auf, eine Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene zu verhindern.

Keine klare Linie bei den europäischen Institutionen: Während der Europäische Gerichtshof prüft, ob eine Vorratsdatenspeicherung generell gegen die Grundrechtscharta verstößt, arbeitet die Kommission an einer Neufassung der entsprechenden Richtlinie. Und obwohl die Neufassung in Arbeit ist, soll Deutschland zur Umsetzung der bald veralteten Fassung gezwungen werden.

Wegen der hohen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht für eine Vorratsdatenspeicherung errichtet hat, wäre dies ein immenser Nachteil im internationalen Wettbewerb. Aus Sicht von Oliver Süme, bei eco Vorstand für Politik, Recht und Regulierung, eine unzumutbare Belastung: "Das würde die Branche hohe dreistellige Millionenbeträge kosten - insbesondere kleine und mittelständische Betriebe wären in ihrer Existenz gefährdet."

Grundrechtsverstoß ohne Fahndungserfolge

Die Vorratsdatenspeicherung ist allerdings nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen fragwürdig: Zwar wurde sie bereits nach 2006 in vielen europäischen Ländern eingeführt. Dennoch gibt es bisher keine überzeugenden Belege, dass die Vollerfassung aller Kommunikationsdaten positive Folgen für die Verbrechensbekämpfung bringt - obwohl die EU eine entsprechende Evaluation veranlasst hat. Selbst in der Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof konnten die Befürworter aber nur Einzelfälle und das Empfinden von Ermittlern als Argument ins Feld führen.

Geheimdienstüberwachung und Vorratsdatenspeicherung nutzen die gleichen Verfahren

Vor diesem Hintergrund fordert Süme die nächste Bundesregierung auf, sich endgültig von der Vorratsdatenspeicherung abzuwenden: "Gerade im Licht der aktuellen Überwachungsdebatte brauchen wir ein starkes Zeichen, dass der Staat seine Bürger nicht nur als potenzielle Kriminelle sieht." Allerdings wenden sich nur die kleineren Parteien FDP, Grüne, Linke und Piraten in ihren Wahlprogrammen klar gegen das schädliche Verfahren. CDU/CSU und SPD sprechen sich trotz aller Gegenargumente für die Einführung aus.

Aus Sümes Sicht ist dies der völlig falsche Weg. Stattdessen müsse der Staat alles dafür tun, das Vertrauen in die Onlinekommunikation nach dem PRISM-Debakel wieder aufzubauen - die Ablehnung eines europäischen Überwachungssystems wäre ein wichtiger erster Schritt. Als zweite Stufe gelte es, sich stärker als bisher gegen die illegale Vorratsdatenspeicherung amerikanischer und britischer Geheimdienste zu engagieren. Denn genau wie bei der Vorratsdatenspeicherung werden dort die Kommunikationsdaten fast sämtlicher Bürger dauerhaft aufgezeichnet, ohne dass es einen konkreten Tatverdacht gibt.

Quelle: eco - Vb. d. dt. Internetwirtschaft e.V. (ots)

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