JDownloader2: Download von RTMPE geschützten Streams in Deutschland verboten
Archivmeldung vom 21.06.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas beliebte Programm JDownloader2 das in einer Betaversion den Download von RTMPE geschützten Streams möglich machte, ist ab sofort in Deutschland verboten. So entschied das Hamburger Landgericht und hat die Software JDownloader2 somit als urheberrechtlich unzulässig eingestuft. (Az.: 310 O 144/13). Geklagt hatte die ProSiebenSat.1-Tochter MyVideo.
Dem Programm ist/war es möglich, per rtmpe-Protokoll geschützte Videos herunter zu laden und somit auf dem eigenen Rechner als Kopie zu speichern.
Die offizielle Stellungnahme des Herstellers der Software dazu:
Die offizielle Version der Software, also der JDownloader, hat zu keinem Zeitpunkt den Download solcher Streams ermöglicht. Die Funktion war lediglich vorübergehend in einer Beta-Version der Software, also den Nightly-Builds des JDownloader2, enthalten. Diese Nightly-Builds werden von uns automatisch alle 5 Minuten auf Grundlage der jüngsten Änderungen durch die OpenSource-Community erstellt. Ein Entwickler aus dieser Community hatte die Funktion eingebaut. Auf entsprechenden Hinweis ist diese Änderung selbstverständlich rückgängig gemacht worden. Sowohl der JDownloader als auch die aktuellen Nightly-Builds (JDownloader2) sind also weiterhin legal. Mehr lesen
Der Geschäftsführer von AppWork hat gegen die einstweilige Verfügung inzwischen Rechtsmittel eingelegt, weil es um weit mehr geht als die Rechtmäßigkeit einer Software zum Download von RTMPE-geschützten Streams.
Quelle: konsumer.info (News4Press)